Kreis Südliche Weinstraße Landau Prozess gegen Ehemann nach Messerattacke
Während die Rechtsmedizinerin gestern die schweren Verletzungen des Opfers beschrieb, blieb der 53-jährige Angeklagte ungerührt. Vor dem Landgericht Landau muss er sich wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll auf seine Ehefrau eingestochen haben.
Die brutale Messerattacke ereignete sich am 25. Juni 2017 in Bad Bergzabern, zunächst in der Wohnung, dann sogar auf offener Straße. Ein 53-jähriger Mann soll seine Ehefrau niedergestochen und dabei lebensgefährlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. Beim gestrigen Verhandlungstag vor dem Landgericht Landau schilderte Rechtsmedizinerin Katrin Uepping aus Mainz die Verletzungen der damals 36-jährigen Frau. Sie hatte das Opfer zwei Tage nach der Tat im Krankenhaus angesehen, nachdem die Wunden bereits chirurgisch versorgt waren. Mindestens acht Stichverletzungen und zehn Schnitte seien zu erkennen gewesen. Jeder dieser Stiche hätte tödlich sein können.
Halsschlagader knapp verfehlt
Ein Stich in den Hals habe die Hauptschlagader nur um einen Zentimeter verfehlt. Ein weiterer Stich sei fünf Zentimeter am Herzen vorbeigegangen, habe aber den Herzbeutel verletzt. Deswegen habe sich darin Blut ansammelt. Es hätte nicht mehr lange gedauert, bis das Herz aufgehört hätte zu schlagen, weil der Herzschlag sozusagen im Blut erstickt wäre. Auch Leber, Milz, Gallenblase und Darm seien verletzt worden. Die Frau habe mindestes anderthalb Liter Blut verloren. Eine Massentransfusion sei notwendig gewesen, um Gehirn und Organen lebensnotwendigen Sauerstoff zuzuführen, erklärte die Medizinerin. Zum Glück sei das Opfer jung und gesund gewesen, sonst hätte die Messerattacke mehrfach tödlich ausgehen können. Während des Berichts der Rechtsmedizinerin schaute der Angeklagte scheinbar ungerührt zu seinem Opfer hinüber, die als Nebenklägerin im Gerichtssaal war. Ebenso ungerührt hörte er sich an, was der Chefermittler im Zeugenstand über seine ersten beiden Ehefrauen berichtete. Die erste Frau habe der 53-Jährige 1986 geheiratet. Noch im selben Jahr sei er wieder geschieden worden. Die beiden hätten eine Tochter. Der Angeklagte sei jeden Tag nach der Arbeit angetrunken nach Hause gekommen. Er habe sie geschubst und gestoßen. Am Ende habe er sie so eingeengt, dass sie zu ihren Eltern geflüchtet sei. Ähnliches habe auch die zweite Ehefrau erlebt, die ins Frauenhaus geflüchtet und später weggezogen sei. Doch er habe sie aufgespürt und die Wohnungstür eingetreten. Ehe er weiter gewalttätig werden konnte, sei Hilfe für die Frau gekommen.
Frau und Sohn abgepasst
Einem Zeugen hatte der Angeklagte aus der jetzigen Ehe geschildert, wie aggressiv er geworden sei, nur wenn seine Frau das Besteck falsch einsortiert habe. Das Gericht hatte eine Gewaltschutzverfügung gegen den Mann ausgesprochen, der Wohnung durfte er sich nicht mehr nähern. Am Tattag soll er zunächst seine Frau und seinen vierjährigen Sohn vor der Sparkasse abgepasst haben. Es soll gleich zum Streit gekommen sein, weil der Junge einen Schnuller im Mund hatte. „Heut’ mach’ ich Nägel mit Köpfen“, soll er zu Bekannten später gesagt haben und in Richtung der Wohnung der Ehefrau losgezogen sein. Ein Dachdeckermeister sah wenig später den verstörten Jungen auf der Straße und dann den Angeklagten mit blutverschmierten Händen in Richtung Friedhof laufen. Förmlich aufgeweckt erschien der Angeklagte, als es um einen Gartenschlauch, eine Gefriertruhe, eine Waschmaschine und anderen Hausrat sowie um 30.000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer ging. Für Familienanwältin Ute Seibel-Hirsch, die die Frau als Nebenklägervertreterin begleitet, wäre es ein Zeichen von Wiedergutmachung, wenn sich der Angeklagte verpflichten würde, monatliche Raten von 100 Euro auf das Schmerzensgeld zu zahlen. Am Montag, 26. März, wird der Prozess fortgesetzt. Dann sollen auch die Plädoyers gehalten werden.