Kreis Südliche Weinstraße Ladestation geplant

Waren die Tagesordnungspunkte bei der Ratssitzung am Mittwoch in Schweigen-Rechtenbach relativ schnell abgehandelt, nahmen die Informationen von Ortsbürgermeister Dieter Geißer etwas mehr Zeit in Anspruch. So berichtete er, dass die Pfalzwerke beabsichtigen, am St. Urbansplatz eine Ladestation für Elektro-Autos mit zwei Abgabestellen kostenlos zu installieren.
Weiter informierte Geißer, dass die von der Gemeinde zu leistende Sonderumlage für die Grundschule in diesem Jahr 71.992 Euro beträgt. Die Fällung des Weidebaumes in der alten Weinstraße durch die Firma Stefan Wegmann (Waldrohrbach) hat 1570 Euro gekostet. Die Instandsetzung des Wirtschaftswegs „Ramberg“ hat 1705 Euro gekostet. Weil am Weintor Bauarbeiten vorgenommen werden, sind die Glascontainer demnächst hinter dem Feuerwehrhaus zu finden, kündigte Geißer an. Außerdem würden konkrete Vorschläge für die Gestaltung des Südkreisels ab sofort entgegengenommen. In der Ratssitzung vom September 2016 wurde der Wunsch geäußert, Informationen über die Erstellung einer Gestaltungssatzung zu erhalten. In einer solchen Satzung könnten die Anforderungen für die Gestaltung von Bauten, Plätzen oder auch der Schutz von Kultur- und Naturdenkmälern festgelegt werden. Diese sollte in Zusammenarbeit mit einem Ortsplaner erstellt werden. Ein Ratsmitglied stimmte für eine solche Satzung, während elf dagegen waren und sich vier der Stimme enthielten. Beim Wirtschaftsweg „Birkenäcker“ (Selzgraben) ging es um drei schadhafte Stellen, an denen Reparaturen notwendig sind. Die Arbeiten wurden einstimmig an die Firma Dreisigacker (Birkweiler) zum Preis von 6708 Euro vergeben. In diesem Zusammenhang monierte das Ratsmitglied Gerd Bernhart, dass der Radweg Richtung Schweighofen schon seit Langem reparaturbedürftig sei. Dann beschäftigte sich der Rat mit einer Bauvoranfrage in der Blumenstraße, welche vom bestehenden Bebauungsplan abweicht. Sieht der Plan eingeschossige Wohngebäude mit einer Dachneigung von 30 Grad ohne Kniestock und Dachaufbauten vor, so besteht der Wunsch des Bauherren, einen Kniestock von 90 Zentimeter und eine Dachneigung von 40 Grad zu errichten. Dieser Wunsch kommt nicht von ungefähr, weil anders die gewünschte Raumaufteilung schwer realisierbar wäre. Die Bauvoranfrage wurde vom Rat bestätigt. Die Gesamthöhe darf aber nicht überschritten werden. Der Rat war sich darüber im Klaren, dass er einen Präzedenzfall schafft, der allerdings nur für dieses Vorhaben gelten soll. Mit 14 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen segnete der Rat das Vorhaben ab. |ag