Kreis Südliche Weinstraße Kunstrasen eine Co-Produktion

Es ist ein ganz großer Wunsch, der für den TSV Fortuna Billigheim-Ingenheim nun in Erfüllung geht: ein Kunstrasenplatz. Mit rund einer halben Million Euro Kosten ein echtes Großprojekt. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Projekt mit 200.000 Euro zu bezuschussen.

Der TSV erhält das Geld aber nicht als Einmalzahlung, sondern in vier Jahresraten, die erste bei Baubeginn. Die CDU-Fraktion schlug vor, im Interesse einer Gleichbehandlung der örtlichen Vereine sowie mit Blick auf die Höhe der Zuwendung eine „Zuschusssperre“ für den TSV für die Dauer von acht Jahren zu verhängen. Dafür gab es im Rat keine Mehrheit. Lediglich sieben Ratsmitglieder votierten für den von Roland Mayer begründeten Antrag. Errichtet werden soll das Kunstrasenfeld auf dem derzeitigen Trainingsplatz in Billigheim. Ortsbürgermeister Dietmar Pfister (SPD) sieht für dieses Projekt gute Chancen für eine Förderung des Landes. Rund 50 Zuhörer waren zu der Sitzung gekommen, ging es doch um mehrere Zuschussanträge von Vereinen. Dem Billigheimer-Ingenheimer Carneval Club „Purzelhasen“ (BICC) bewilligte der Rat einen Zuschuss für sein Vereinsheim in Höhe von 20.000 Euro. Der BICC hat das Objekt Marktstraße 34 am 1. November 2016 übernommen und mittlerweile mehr als 4000 freiwillige Arbeitsstunden geleistet. Bislang sind nach Angaben des Vereins Kosten von knapp 65.000 Euro entstanden. 30.000 Euro seien für die Fertigstellung des Rohbaus sowie Fenster und Türen notwendig. Weitere 20.000 Euro muss der Verein für die Heizungsanlage aufbringen. Einen Zuschuss von 1000 Euro erhält der Förderverein Appenhofener Kapelle für die weitere Renovierung der Johannes-Baptist-Kapelle. Der Förderverein hat in den zurückliegenden zwölf Jahren mehr als 30.000 Euro für die Kapelle, die im Eigentum der Ortsgemeinde ist, sowie das Umfeld mit Spielplatz investiert. Als Satzung beschlossen wurde die dritte Teiländerung des Bebauungs-planes „Nord-West“ im Ortsteil Billig-heim. Hintergrund: In der Landeckstraße 20 war nach dem geltenden Bebauungsplan nur der westliche Teil bebaubar. Mit der Änderung ist Bauen auch auf dem örtlichen Grundstücksteil möglich. Trotz eines gegenüber der ersten Fassung leicht veränderten Planentwurfs versagte der Rat das Einvernehmen für den Neubau eines Acht-Familien-Wohnhauses in der Schillerstraße. Einverstanden war der Rat damit, dass in der Marktstraße ein Wirtschaftsgebäude zu Wohnzwecken umgenutzt werden kann. Außerdem: In der Kaiserbachstraße, die in einem Dorfgebiet liegt, darf ein Hühnerstall errichtet werden. Ein Lager in der Turmstraße darf zu einer Werkstatt umfunktioniert werden.

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