Kreis Südliche Weinstraße kommentar: Realitätsfern

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Der Kreis will den Bustransport zweier Schüler aus Frankreich nicht zahlen.

Er stützt sich dabei auf das Schulgesetz. Doch das ist reformbedürftig.

Eine der großen Errungenschaften der EU ist das grenzenlose Europa. Dazu gehört auch die freie Wohnsitzwahl. Aber offenbar sind nicht alle Schlagbäume weg: Dass der Landkreis nicht für den Bustransfer zweier deutscher Schüler aus Weißenburg nach Bad Bergzabern blechen will, ist laut dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz nämlich legitim. Seit vielen Jahren müssen aufgrund des gleichen Gesetzes viele Familien von der Südlichen Weinstraße die Buskosten ihrer Kinder selbst zahlen, wenn der Schulweg kürzer ist als vier Kilometer. Der Kreis sieht daher nicht ein, dass manche seiner Einwohner zahlen müssen, nicht aber die „Exil-Deutschen“ aus Weißenburg. Denn das wäre eine Ungleichbehandlung, meint er. Klingt nachvollziehbar. Trotzdem liegt im Schulgesetz das eigentliche Problem. Das Gesetz besagt, dass Landkreise und kreisfreie Städte für die Kosten der Schülerbeförderung aufkommen müssen, solange die Kinder ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Brüssel fordert hingegen, dass kein Bürger der Europäischen Union aufgrund seines Wohnsitzes benachteiligt werden darf – auch nicht bei der finanziellen Studienbeihilfe. Ob der Schulbustransport darunter fällt, muss nun das Oberverwaltungsgericht in Koblenz klären. Das Land muss sich in diesem Fall jedoch fragen lassen, warum der vor drei Jahren in Kraft getretene Schulgesetz-Passus, um den sich der Rechtsstreit dreht, nicht an die europäische Wirklichkeit angepasst wurde. In einem Bundesland, das Grenzen mit Frankreich, Luxemburg und Belgien hat, ist das kein Ruhmesblatt.

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