Edesheim
Kirchberg: Abkürzung oder Anliegerstraße?
Benno Seebohm würde die Straße Kirchberg in Edesheim am liebsten aus der Routenplanung von Navigationssystemen entfernen. „So oft, wie Camper und Autofahrer mit fremden Kennzeichen dort durchfahren, müssen sie von ihren Geräten dorthin geleitet werden.“ Er setzt seine Hoffnungen in die Forderungen der Bürgerinitiative (BI). Sie möchte den Abschnitt als Anliegerstraße ausgewiesen haben, weil ihrer Ansicht nach zu viele Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren und die Fußgänger gefährden. „Dabei ist Straße nicht viel breiter als ein Wirtschaftsweg“, meint Seebohm, der ebenso in der BI vertreten ist.
Reine Abkürzung?
Der Kirchberg führt kurz nach der südlichen Ortseinfahrt links in Richtung Ruprechtstraße, von wo es links in Richtung Pfälzerwald geht. Die Straße werde hauptsächlich von Anwohnern angefahren. Laut Seebohm ist der Kirchberg aber auch als Abkürzung beliebt. Insbesondere bei Menschen, die von Landau kommend nach Hainfeld oder in umgekehrte Richtung fahren. Sonst müssten sie einen Umweg in Kauf nehmen, der an der Grundschule und einer Ampel vorbeiführt.
Zum Schutz der Anwohner ist bereits gehandelt worden. Vor rund 30 Jahren wurde auf dem betreffenden Abschnitt Tempo 30 eingeführt. Nach Ansicht von Seebohm reicht die Geschwindigkeitsbeschränkung aber mittlerweile nicht mehr aus.
Kein Unfallschwerpunkt
Zum Verständnis: In Anliegerstraßen steht die Aufenthaltsqualität steht im Fokus. Der Abschnitt dürfte dann nur von Anwohnern befahren werden, ausnahmsweise von Besuchern. Etwa dann, wenn der Handwerker bei Anwohnern tätig werden müsste. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.
Anliegerstraßen gibt es in unzähligen Ortschaften. In Landau ist beispielsweise die Boelckestraße nur Anliegern vorbehalten, und zwar seit 1987. Der Grund: Der Abschnitt, der die Hindenburgstraße mit der Neustadter Straße, den Zoo mit einem Autohaus verbindet, wurde als Schleichweg genutzt, wie die Stadtverwaltung mitteilt.
Wann Änderungen durchgesetzt werden
Die Hürden für eine Umwidmung sind aber groß. „Eine Anliegerstraße wird in der Regel nur dann angeordnet, wenn die in der betroffenen Straße lebenden Personen durch Durchgangsverkehr erheblich beeinträchtigt werden, wegen Lärms beispielsweise“, teilt Stadtsprecherin Ricarda Bodenseh mit. Auch der Straßenbaulastträger und die Polizei müssten diese Ansicht vertreten. Beachtet werden muss dann unter anderem, ob Änderungen andere Straßen zu sehr belasten würden.
Ob der Kirchberg in Edesheim zu einer Anliegerstraße wird, ist fraglich. Denn: Der Polizei zufolge hat es im Kirchberg in den vergangenen fünfeinhalb Jahren keinen Unfall gegeben. Auch die Gemeinde sieht sich nicht zu solch einem Schritt genötigt. Ortsbürgermeisterin Sigrid Schwedhelm-Schreiner erklärt: „Es gibt viele andere Straßen im Ort, in denen ebenfalls Anliegerstraßen gewünscht werden. Wenn wir jetzt im Kirchberg handeln, werden die Rufe anderswo lauter.“
Welche Lösungen im Raum stehen
Der Bauausschuss sieht nach einem Vor-Ort-Termin drei Möglichkeiten, um den Durchgangsverkehr in der Straße Kirchberg zu reduzieren. Es könnten Schilder angebracht werden, die Lastwagen über 3,5 Tonnen die Durchfahrt verbieten. Die bereits existierenden Poller am östlichen Ende der Straße, an der Ruprechtstraße, könnten weiter nach Osten Richtung versetzt werden, um die aus Hainfeld kommenden Autofahrer an der Einfahrt zu hindern. Zudem könnte auf der Hälfte der Straße ein Hindernis aufgestellt werden, damit Verkehrsteilnehmer stärker auf die Bremse treten.
Die BI wünscht sich darüber hinaus, dass ab der Leonhard-Eckel-Siedlung, in Höhe des Edesheimer Freibads, bis zur Staatsstraße Tempo 30 gilt. Über solche Anregungen entscheidet außerorts die Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung, innerorts ist die VG-Verwaltung Edenkoben zuständig. Darauf verweist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Speyer auf Anfrage.
Lärmgrenzwerte sollen berechnet werden
Nach Angaben des LBM sind Änderungen aber bisher nicht nötig gewesen, weil sich der obere Streckenabschnitt außerorts befindet, wo nur bei außergewöhnlichen Gründen Tempo 30 angeordnet wird. „Ausgehend von der Streckentopographie wäre die Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern zudem äußerst gering.“ Für den unteren Abschnitt, zwischen der Weißkreuzgasse und der Staatsstraße, gebe es ebensowenig Handlungsbedarf. In der Straße gebe es keine engen Kurven, keine Unfallhäufigkeit, auch würden keine Lärmgrenzwerte überschritten.
Die Lage soll aber nochmal überprüft werden. Dafür steht die Ortsgemeinde mit der VG-Verwaltung im Austausch. Sie möchte geklärt haben, ob in der Ruprechtstraße, ebenso in der Eisenbahn- beziehungsweise Jahnstraße in Richtung Kleinfischlingen die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Denn sollte auch dort eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden, würde in Edesheim auf den Hauptachsen fast ausschließlich Tempo 30 gelten.