Kreis Südliche Weinstraße Im zweiten Anlauf hat’s geklappt

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Nun ist sie endgültig in trockenen Tüchern: Der Gemeinderat Billigheim-Ingenheim hat am Donnerstagabend im zweiten Anlauf die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden statt bisher einmaligen Anliegerbeiträgen beim Komplettausbau der Ortsstraße einstimmig beschlossen.

Bereits im April glaubte der Rat, es mit der Verabschiedung der Satzung geschafft zu haben. Doch es kam anders, wie Ortsbürgermeister Dietmar Pfister (SPD) erläuterte. Die Ausbaubeitragssatzung beinhaltet eine Verschonungsregelung. In diesem Paragrafen wurden einzelne Straßen aufgeführt, die von Beitragsleistungen verschont bleiben sollen. Trotz Mitwirkungsverbot stimmten betroffene Ratsmitglieder mit ab. Das gilt als Rechtsverletzung. Der Beschluss vom 19. April, der bei einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen gefasst worden war, musste aufgehoben und ein neuer Anlauf gestartet werden. In der geänderten Satzung tauchen die „verschonten Straßen“ nicht mehr auf, nur eine pauschale Verschonungsregelung , sodass kein Mitwirkungsverbot mehr bestand. Unverändert bleiben in der Satzung die Abrechnungsgebiete. Danach bilden Ingenheim/Appenhofen, der Ortsteil Mühlhofen, die Ortslage Billigheim sowie das Gewerbegebiet Billigheim jeweils ein solches Abrechnungsgebiet. Unterschiedliche Auffassungen zwischen der Bauabteilung der Kreisverwaltung und dem Gemeinderat gibt es bei einem Bauvorhaben in der Schillerstraße. Trotz eines gegenüber der ersten Fassung leicht veränderten Planentwurfs hatte der Rat das Einvernehmen für den Neubau eines Acht-Familienhauses versagt. Der östliche Bereich des Bebauungsplans ist geprägt von ein- bis zweistöckigen Wohnhäusern mit ein und zwei Wohneinheiten. Mit dem Beschluss hatte der Rat deutlich gemacht, so Pfister, dass das Bauvorhaben nicht in die Umgebung passe. Die Kreisverwaltung ist ganz anderer Meinung und hatte das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt, da sie die Entscheidung der Gemeinde für rechtswidrig hält. Pfister hat, um die Frist zu wahren, Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss eingelegt, was der Rat einstimmig bestätigte. Was nutze ein Mitentscheidungsrecht des Rates, der nach langem Abwägen eine Entscheidung treffe, wenn sich die Baubehörde darüber hinwegsetze?, meint Pfister. Man müsse sich fragen, warum sich ein Gemeinderat noch mit einem Bauvorhaben befassen solle. Er will nun ein Gespräch mit Landrat Dietmar Seefeldt (CDU) führen, kündigte er an.

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