Landau / Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Gerichtsstreit droht: Bahn will Taxikosten nicht erstatten

„Ich würde mich bis auf die Socken schämen, wenn ich derartige Vorkommnisse zu verantworten hätte“, sagt Markus Gehrlein in Rich
»Ich würde mich bis auf die Socken schämen, wenn ich derartige Vorkommnisse zu verantworten hätte«, sagt Markus Gehrlein in Richtung Bahn.

Ein Landauer strandet nachts am Mannheimer Bahnhof und muss ein Taxi nehmen. Schuld daran sei die Bahn, wie der Mann sagt. Die aber weigert sich, Extrakosten zu erstatten.

Verspätungen, Zugausfälle, verpasste Anschlüsse – das ist für Bahnfahrer schon lange mehr Regel als Ausnahme. Ab und zu kommen an einem Reisetag über Deutschlands Gleise aber so viele Fehler zusammen, dass selbst einem leidgeprüften Pendler die Spucke wegbleibt. Einen solchen Tag hatte der Landauer Markus Gehrlein im November. Vor allem wie die Bahn im Nachgang reagiert, stößt ihm sauer auf. Aber eins nach dem anderen.

„In der Nacht auf den 14. November 2023 wollte ich mit der Bahn von München nach Neustadt/Weinstraße reisen. Wie leider üblich, traf der Zug erheblich verspätet in Mannheim ein, wo der letzte Umstieg erfolgen sollte. Der letzte Zug von Mannheim nach Neustadt fährt um 0.13 Uhr ab“, erklärt Gehrlein in einer Beschwerdeschrift an die Bahn. Seine letzte Reisemöglichkeit nach Neustadt hätte der Landauer auch erwischen können, aber der Fehlerteufel schlug ein weiteres Mal zu. „Der Zug fährt in der Regel von Gleis 1. Die Durchsage teilte uns mit, dass er heute von Gleis 4 aus starten würde, und so stand es auch dort auf der Anzeige.“ Zur Überraschung einer größeren Gruppe an Fahrgästen hielt der Zug in dieser Nacht aber stattdessen an Gleis 2. Obwohl der Rentner noch versuchte, mitsamt Koffer die Treppen hinunter und wieder hoch zum anderen Gleis zu nehmen, konnte er den letzten Zug Richtung Pfalz nicht mehr erreichen.

Wie im falschen Film gefühlt

Gehrlein berichtet von einer größeren Gruppe junger Menschen, die durch die falsche Gleisangabe nun wie er in Mannheim gestrandet war. Verspätung, falsche Gleisanzeige, falsche Durchsage – Gehrlein fühlte sich in der Novembernacht wie im falschen Film. „Dass sich so etwas tatsächlich zutragen kann, hätte ich trotz jahrzehntelanger Erfahrung mit der Bahn nicht für möglich gehalten. Das ist der Tiefpunkt der nach unten offenen Richterskala eines Bahnversagens, das nicht mit Technik, sondern allein mit menschlichem Schlendrian zusammenhängt. Haben Sie einmal über die zahllosen jungen Leute nachgedacht, die in der Nacht des 13./14. November 2023 nicht mehr wussten, wie sie heimkommen sollen?“, fragt Gehrlein.

Er sah sich gezwungen, mit einem anderen Fahrgast ein Taxi nach Neustadt zu nehmen. In Fällen, in denen der Kunde ohne Eigenverschulden, sondern aufgrund von Verspätungen nicht mehr am Zielbahnhof ankommen kann, übernimmt die Bahn die Taxikosten. Gehrlein wusste das, weil er erst zwei Wochen zuvor, am 1. November, in einer identischen Situation war, wie er erzählt. Ebenfalls Endstation in Mannheim, ebenfalls gab es eine erzwungene Taxifahrt. Damals habe die Bahn ihm das Taxi bezahlt. „Wobei es sogar dabei einen Fehler gab. Sie haben mir die Taxikosten damals zweifach überwiesen. Den Extrabetrag habe ich natürlich zurückgeschickt.“

Identischer Beleg, anderes Ergebnis

Bei der Fahrt in der Nacht auf den 14. November zeigt sich die Bahn nun weniger einsichtig. Ein Brief von Ende Januar, adressiert an „Markus Learlein in 76829 Laydam“ – Gehrlein vermutet hier einen Software-Fehler, seinen Entschädigungsantrag habe er in der Bahnapp eingereicht –, teilte ihm mit, dass er keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten habe, weil es an Belegen fehle.

„Auf meine telefonische Beschwerde – per Mail ist die Bahn ja wohlweislich nicht erreichbar – wurde mir, ohne dass ich weitere Belege vorgelegt hätte, am 27. März 2024 hinsichtlich der Bahnfahrt eine Erstattung von 6,35 € zugesagt, die bis heute nicht eingegangen ist. Hinsichtlich der Taxikosten hieß es, dass der inzwischen doch vorhandene Beleg unzureichend sei. Wer soll das verstehen?“ Der Beleg, den er zu der Fahrt am 14. November vorgelegt hatte, sei identisch gewesen zu dem, den er zwei Wochen vorher erhalten hatte. Warum war dieser im ersten Fall ausreichend, im zweiten aber nicht?

Zur Not klagt Gehrlein

„Erlauben Sie mir den Hinweis, dass ich mich bis auf die Socken schämen würde, wenn ich derartige Vorkommnisse zu verantworten hätte. Selbst Ansprüche auf Millionenboni erheben, wie man in der Zeitung lesen kann, aber einen Reisenden von 66 Jahren auf Kosten sitzen lassen, die allein durch die Bahn verursacht sind“, echauffiert sich der Rentner. Gehrlein, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, kündigt an, seinen Anspruch zur Not einklagen zu wollen.

Auf die Bitte um Stellungnahme reagiert die Bahn zunächst nicht. Auf eine weitere Nachfrage übermittelt uns das Ressort Kundendialog dann dessen Nachricht an Gehrlein, die Fragen der RHEINPFALZ werden aber nicht beantwortet. An den verärgerten Landauer gerichtet erklärt der Konzern: „Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Kosten für Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels bis zum Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte bis zu einem Höchstbetrag von 120,00 Euro Ihnen in folgenden Fällen erstattet werden können: Wenn Sie eine Verspätung von mindestens 60 Minuten bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr zu erwarten hatten oder der letzte fahrplanmäßige Zug des Tages ausfällt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann.“ Stelle das Eisenbahnunternehmen dem Reisenden ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, so habe dessen Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde könne in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht habe. Gehrlein wird damit vertröstet, dass seine Entschädigungsansprüche erneut im Servicecenter geprüft würden.

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