Bad Bergzabern Gericht: Gab es eine Beleidigung oder nicht?
Auf der Anklagebank des Amtsgerichts sitzt ein 58-jähriger französischer Staatsbürger, der schon sehr lange in der Südpfalz lebt. Es ist der 11. November 2021, als er wie gewöhnlich zu „seiner“ Tankstelle geht, um in dem kleinen Bistrobereich etwas zu essen. „Ich war sehr gut drauf, habe mich in der Schlange mit einer französischen Kinderärztin unterhalten“, erzählt der Angeklagte Richter Christoph Sommer. Einer Frau, die nach ihm in die Tankstelle kam, habe das wohl nicht gepasst. Er habe dann sein Essen bestellt und sich in die Bistroecke gesetzt, um es zu verzehren. Ohne Maske. Dann soll er „Schlampe, geh’ nach Hause putzen“ zu der Frau gesagt haben, die ihn wegen der fehlenden Maske „kritisierte“. „Sie wurde hysterisch, hat sich auch nicht beruhigt. Ich habe ihr meinen Impfpass gezeigt, ich bin viermal geimpft und habe damals jeden Tag einen Schnelltest gemacht“, erzählt der Angeklagte. „Mir wurde erlaubt, dort zu sitzen“, sagt er.
Ob er die Frau beleidigt hat oder nicht, wird durch die Aussage des Zeugen entschieden, der an diesem Tag die Kasse bedient hat. „Der Angeklagte war da, die Dame kam rein und wurde aus dem Stand laut, weil er ohne Maske da saß“, so der 27-Jährige. Die Frau sei „voll in Panik“ gewesen, das habe er so noch nicht erlebt. Ganz klar ist für ihn, dass der Angeklagte sie nicht als „Schlampe, die nach Hause putzen gehen solle“ bezeichnet hat. Er habe gesagt, sie solle vor ihren eigenen Haustür kehren. „Es war laut, es gab eine Riesendiskussion“, so der Zeuge, der bestätigte, dass der Angeklagte keinen Verstoß gegen die damals gültigen Corona-Vorschriften begangen habe.
Für Richter Christoph Sommer stand nach dieser Aussage fest, dass es die Beleidigung nicht gegeben hat und dass das Verfahren eingestellt wird. Damit ist der Strafbefehl über 1000 Euro, gegen den der Angeklagte Widerspruch eingelegt hatte, aufgehoben. Die „Beleidigte“, die als Zeugin im Flur gewartet hat, wird nicht mehr vernommen.