Kreis Südliche Weinstraße Fotos von Fremden im Schwimmbad sind tabu

In manchen Freibädern herrscht ein explizites Fotografieverbot. Im Kreis Südliche Weinstraße wird unterschiedlich mit dem Thema
In manchen Freibädern herrscht ein explizites Fotografieverbot. Im Kreis Südliche Weinstraße wird unterschiedlich mit dem Thema umgegangen.

SÜW: Ein Foto vom Enkelkind beim Planschen – ist doch harmlos, denkt die Oma und knipst drauflos. Bei der Liegewiese wirft der junge Mann ein Auge auf Bikinischönheiten und zückt begeistert sein Smartphone. Ist Fotografieren im Freibad eigentlich erlaubt? Die RHEINPFALZ hat sich umgehört.

Früher spielte die Foto-Frage in Freibädern keine große Rolle, denn kaum jemand, der im Badedress unterwegs war, schleppte die große Fotoausrüstung mit sich herum. Doch seit es Smartphones und Kleinstkameras gibt, wird überall und immer mehr fotografiert. Badegäste fühlen sich oft unbehaglich, wenn andere Besucher Fotos und Videos von ihnen machen, ohne zu fragen. Besonders wenn Kinder abgelichtet werden, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Letztlich kann niemand wissen, wo die Bilder am Ende landen. Eine klare Regelung gibt es im Freibad Edesheim: Dort herrscht grundsätzlich Fotografieverbot. Schwimmmeister Timo Graf beobachtet oft, dass Eltern oder Großeltern Kinder knipsen. In diesem Fall suche man das Gespräch und kläre über das Verbot auf, sagt er. „Im Zeitalter der Smartphones ist man sensibler geworden, und die Badegäste reagieren zu 97 Prozent verständnisvoll und finden diese Regelung vollkommen in Ordnung.“ Das Aufsichtspersonal sei wachsam, so Betriebsleiter Graf. „Da wird schon geschaut, dass es etwa am Planschbecken nicht zu Fotosessions kommt.“ Man lasse auch mal den Blick über die Wiese schweifen, obwohl die Hauptaufmerksamkeit dem Wasser gelte, damit nichts passiert. Grundsätzlich sei das Team hellwach bei diesem Thema. Und es bittet auch Eltern, ihre Kinder bekleidet auf der Wiese spielen zu lassen. Flexibel geht man im Rebmeerbad Bad Bergzabern und im kleinen Freibad Steinfeld mit dem Thema um. Eva Wagner-Seifert, die als Beigeordnete für die Bäder zuständig ist, hat mit den Schwimmmeistern gesprochen. „Man hat ein Augenmerk darauf, aber es gibt kaum nennenswerte Probleme“, fasst sie deren Aussagen zusammen. Die Mitarbeiter wägen ab, ob zum Beispiel eine Mutter ihr Kind fotografiere – dann sei ein Eingreifen nicht nötig – oder ob mehr Leute aufs Korn genommen würden. Im Allgemeinen sei diese flexible Vorgehensweise gut handhabbar, nur einmal sei es zu einer problematischen Situation gekommen, als ein junger Mann eine Frau ohne ihr Einverständnis fotografiert habe, berichtet Eva Wagner-Seifert. Der Bademeister nahm ihm das Smartphone ab und forderte ihn auf, die Bilder zu löschen. Grundsätzlich greift das Aufsichtspersonal der beiden Bäder ein, wenn Unterwasserkameras, also wasserdichte Handys, im Spiel sind. Denn was unter dem Wasserspiegel geknipst wird, könne man ja nicht kontrollieren Das Schwimmbadteam im Trifelsbad Annweiler habe bisher noch keine negativen Erfahrungen in Bezug auf Smartphones gemacht, erklärt Marcel Ludwig von der VG-Verwaltung. Auch habe sich noch kein Badegast offiziell beschwert. Die Badeordnung verlange von den Besuchern, „alles zu unterlassen, was den guten Sitten, der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft“. Das Fotografieren von anderen Badegästen gegen ihren Willen sei zweifellos ein Verstoß gegen gute Sitten und sei daher grundsätzlich nicht zulässig. Das Aufsichtspersonal könnte in einem solchen Fall den Belästiger aus dem Bad verweisen. Im Waldfreibad Herxheim gibt es keine festgeschriebenen Regeln und auch kein Handyverbot, berichtet Louisa Böcherer nach Rücksprache mit dem Leiter des Bads. Das Personal kontrolliere allerdings, ob mit den Smartphones Bilder geschossen werden. Man weise dann darauf hin, dass keine fremden Personen fotografiert werden dürften. Bisher habe sich noch nie jemand geweigert, den Anweisungen Folge zu leisten. Jugendliche fragten manchmal nach, so Louisa Böcherer, ob sie sich beim Springen vom Sprungbrett filmen dürfen. Diese „Mutprobe“ zu dokumentieren, sei erlaubt, wenn keine Fremden auf dem Film sind. Sollte sich jemand beschweren, müsse das Video gelöscht werden. Das sei aber noch nicht der Fall gewesen. Erst einmal sei es im Waldfreibad zu einer Beschwerde wegen eines Fotos gekommen. Es ging um eine Mutter, die ihr Kind knipste, und im Hintergrund war angeblich ein anderes Kind zu sehen. Die Mutter dieses Sprösslings meldete das dem Bademeister. Sie konnte allerdings nicht sagen, wer die fotografierende Frau war, sodass die Beschwerde letztlich im Sand verlaufen ist, wie Louisa Böcherer berichtet.

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