SÜW Einkaufen in Frankreich weiter nicht erlaubt

Mal eben schnell zum Einkaufen nach Weißenburg? Das darf derzeit nicht der Grund sein, um nach Frankreich einzureisen.
Mal eben schnell zum Einkaufen nach Weißenburg? Das darf derzeit nicht der Grund sein, um nach Frankreich einzureisen.

Deutschland und Frankreich haben die wegen der Corona-Krise verhängten Beschränkungen für den Grenzübertritt gelockert. Allerdings gelten die Erleichterungen nur für bestimmte Anlässe. Wichtiger Punkt für Südpfälzer: Das Einkaufen im Nachbarland Frankreich zählt nicht dazu.

Samstag, 16. Mai: Ich bin mit einem deutschen und einem französischen Bürgermeister an der Grenze in Schweigen verabredet, um über die Grenzerleichterungen zu berichten.

Zwei Mannschaftsbusse der Bundespolizei stehen an der Grenze von Schweigen-Rechtenbach nach Weißenburg. Die Polizisten sind entspannt, kontrolliert wird niemand. „Alle Grenzstellen sind jetzt offen, wir kontrollieren nur sporadisch“, informiert einer der Beamten. „Grundsätzlich wird jeder, der aus Deutschland kommt, durchgelassen. Was er in Frankreich darf, weiß ich nicht“, ist eine weitere Auskunft des Polizisten.

Auf französischer Seite wird an der Grenze überhaupt nicht kontrolliert. René Richert, der Bürgermeister von Riedseltz, telefoniert zwei Mal mit der Gendarmerie, um sich sicher zu sein, was Einreisende aus Deutschland dürfen. Die Auskunft: Jeder Deutsche darf einreisen, aber keine Ziele ansteuern, die nicht mehr als 100 Kilometer vom deutschen Wohnort entfernt liegen. Dass das jedoch nicht stimmt, weiß zu diesem Zeitpunkt keiner der Beteiligten. Auch ich sehe keine Notwendigkeit, die Information der französischen Polizei zu überprüfen.

Geschäftsleute wissen nicht Bescheid

Dienstag, 19. Mai: ein entspannter Besuch in Weißenburg. Den französischen Geschäftsleuten scheint nicht klar zu sein, dass Deutsche bei ihnen nicht einkaufen dürfen. Dass sie es trotzdem tun, vielleicht auch aus Unwissenheit, freut die Weißenburger einerseits. Andererseits ruft es ihren Unmut hervor. Denn: Sie selbst dürfen im Nachbarland nicht einkaufen. Das ist ihnen klar.

Mittwoch, 20. Mai: RHEINPFALZ-Leser machen uns darauf aufmerksam, dass Deutsche ebensowenig im Elsass einkaufen gehen dürfen. Das stimmt. Zwar dürfte es nun wohl weniger Grenzkontrollen geben. Jeder Deutsche, der nach Frankreich einreisen will, braucht aber einen triftigen Grund. Das wäre etwa dann der Fall, wenn die Person berufsbedingt einreisen oder Verwandte besuchen möchte. Darüber hinaus muss sie eine Einreisebescheinigung mitführen, auf die sie den Anlass der Reise angibt. Das Einkaufen ist kein triftiger Grund, um von Deutschland nach Frankreich zu pendeln. Bei Kontrollen droht eine Geldstrafe.

Info

Informationen zu dem grenzüberschreitenden Verkehr sowie Ein- und Ausreisen gibt es online unter https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/-/2319258. Dort kann auch die Einreisebescheinigung heruntergeladen werden, allerdings nur in englischer und französischer Sprache.

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