Kreis Südliche Weinstraße Ein Hund ist tot
Die Tierärztin habe eine Verfügung erhalten, in der ein „Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere jeder Art gemäß Tierschutzgesetz“ ausgesprochen wird, teilt die Kreisverwaltung mit. Zudem habe die Frau die Auflage erhalten, dass „sämtliche durch die Wegnahme, Unterbringung und Heilbehandlung der Tiere entstehenden Kosten“ von ihr zu tragen seien. Tue sie das nicht, werde ihr ein Zwangsgeld angedroht. Diese Bedingungen seien ab sofort gültig, heißt es in der Erklärung. In der Verfügung steht jedoch nichts davon, dass die Tierärztin ihre Praxis schließen muss. Die Kreisverwaltung habe bezüglich eines Berufsverbots keine eigene Kompetenz. Für die Erteilung und den Entzug der Approbation sei das Landesuntersuchungsamt in Koblenz zuständig (wir berichteten). Dieses habe die Kreisverwaltung über die Vorgänge in Bornheim informiert. Die 44 verwahrlosten Hunde, 18 Katzen und drei Kängurus, die vergangene Woche bei der Razzia in der Praxis und den zwei Wohnhäusern der Tierärztin gefunden wurden, sind in den vergangenen Tagen untersucht worden. Die bisherigen Ergebnisse ermöglichten allgemeine, aber keine individuellen Aussagen über den Zustand der Tiere, schreibt die Kreisverwaltung. Demnach hätten einzelne Tiere wegen der schlechten Pflege zum Teil erhebliche gesundheitliche Probleme. Sie würden entsprechend therapiert. Ein Hund habe eingeschläfert werden müssen, der Grund dafür werde noch überprüft. Die Ergebnisse zeigten zudem, dass die Tiere ausreichend gefüttert wurden, sie hätten auch genügend Wasser gehabt. „Unabhängig davon waren die Haltungsbedingungen unzumutbar“, heißt es aus dem Kreishaus. Die Tiere wurden unmittelbar nach der Razzia in mehrere Tierheime der Region gebracht und dort versorgt. Landrätin Theresia Riedmaier (SPD) hat sich nun in einem Brief an die Tierheime gewandt, um sich bei den Helfern zu bedanken. Sie schreibt: „Ich wende mich mit diesem Brief an Sie, um Ihnen herzlich für alle Unterstützung zu danken. Bei Ihnen konnten kurzfristig Tiere untergebracht werden und ich bin ganz sicher: Sie sind damit in bester Obhut. Diese zusätzliche Belastung – organisatorisch, arbeitsreich und insbesondere emotional – ist von Außenstehenden nur ahnungsweise zu beurteilen. Ich versuche, mich in Ihre Lage zu versetzen und übermittle Ihnen Respekt und besonderen Dank für diese Hilfe in einer außergewöhnlichen und dramatischen Situation.“ Für die Kreisverwaltung ist die beschuldigte Tierärztin keine Unbekannte. Bereits 2009 hatte die Behörde gegen die Frau ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Tierschutz-Hundeverordnung eingeleitet und einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid erlassen (wir berichteten). Beanstandet wurde damals, dass mehrere Hunde auf zu geringer Fläche und unter unhygienischen Verhältnissen gehalten worden sind. Bei einer Nachkontrolle des Veterinäramts seien keine Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen mehr festgestellt worden, heißt es. Seit dieser Zeit seien bei der Kreisverwaltung bezüglich der betroffenen Tierhalterin keine Tierschutzanzeigen oder sonstigen Hinweise mehr eingegangen.