BORNHEIM
Bornheimer fordern Bestandsschutz für Einzelhandel
Der Entwurf des Einzelhandelskonzepts wurde 2017 mit den Ortsgemeinden abgestimmt. Im Juni 2021 wurde der Entwurf unter Berücksichtigung der Erweiterung des Edeka-Marktes in Hochstadt angepasst. Der Edeka-Markt beabsichtigt nach dem Bau des Kreisverkehrsplatzes eine Erweiterung seiner Verkaufsfläche von 800 auf dann 1250 Quadratmeter nach Süden hin. Im Anschluss an das verabschiedete Einzelhandelskonzept müssen vor einer Baugenehmigung noch der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert werden.
Die Ortsgemeinden legten in früheren Beratungen Wert darauf, dass in jeder Gemeinde der VG Offenbach eine örtliche Lebensmittelversorgung gewährleistet sein sollte. Nach dem Landesentwicklungsplan ist eine Ansiedlung von Lebensmittelmärkten bis zu einer Verkaufsfläche von rund 800 Quadratmetern in jeder Ortsgemeinde zulässig. Die Bornheimer machen nun von der Möglichkeit Gebrauch, eine Stellungnahme über das Einzelhandelskonzept abzugeben, ehe die Abstimmung im VG-Rat am 3. November erfolgt.
Zentraler Versorgungsauftrag
In der gemeinsamen Fraktionsverlautbarung heißt es unter anderem, dass die Gemeinde Bornheim über eine seit Jahrzehnten gewachsene Versorgungsfunktion mit dem im Hornbach-Zentrum verankerten Einzelhandelsangebot verfügt. Es sei hervorzuheben, dass insbesondere das Hornbach-Zentrum einen zentralen Versorgungsauftrag für Bornheim, aber auch für die Gemeinden Essingen, Hochstadt und das Stadtdorf Dammheim übernimmt.
Bei der Betrachtung der Kaufkraftsituation und der Verkaufsflächenanteile wird deutlich, dass die über das durchschnittliche Kaufkraftniveau hinausgehenden Umsätze überwiegend in Bornheim erwirtschaftet werden. Auch für die VG müsse es im besonderen Interesse liegen, die Entwicklung in Bornheim voranzutreiben, da sie nur mit diesen Umlagegrundlagen in der Lage sei, einheitliche Lebensverhältnisse auch in Hochstadt und Essingen zu ermöglichen. Daher erwarten die Bornheimer Gemeindeverantwortlichen einen dynamischen Bestandsschutz für ihren Einzelhandel.
Offenbach ist nach der Landesplanung und der Raumordnungsplanung als Grundzentrum geschuldet anerkannt. Die Gemeinde Bornheim erwartet die zukünftige Entwicklung des Standortes Bornheim im Bestand und bei der Abstimmung mit der VG Offenbach einen offenen und fairen Dialog mit der Ortsgemeinde Offenbach.