Kreis Südliche Weinstraße Bad Bergzabern: Höchststrafe wegen versuchten Mordes gefordert
Lebenslange Haft wegen versuchten Mordes – diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft für einen 53-Jährigen aus Bad Bergzabern, der vergangenen Sommer mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen haben soll. Am Montag gab es Plädoyers und ein Schlusswort des Angeklagten vor dem Landgericht.
Oberstaatsanwältin Anne Herrmann beschrieb gestern in ihrem 90-minütigen Plädoyer nochmals ausführlich, was sich am 25. Juli vergangenen Jahres in Bad Bergzabern abgespielt haben soll: An diesem Nachmittag habe sich der Angeklagte in die Wohnung seiner Ehefrau geschlichen. Dabei hatte ihm ein Gericht verboten, sich ihr zu nähern. Unvermittelt habe der Mann seiner Frau mit einem Messer in den Hals gestochen. Als sie aus der Wohnung geflüchtet sei, habe er ihr das Messer in den Rücken gerammt. Vor dem Haus habe der 53-Jährige weiter auf sein Opfer eingestochen, dabei sei sogar die Klinge abgebrochen. Zudem habe er mit Stahlkappenschuhen auf die Frau eingetreten. Am Ende seien der 37-Jährigen 18 Stiche versetzt worden, acht davon hätten tödlich enden können, betonte Herrmann. Nur durch sofortige Hilfe und die ärztliche Kunst habe die junge Frau, die gestern als Nebenklägerin im Gerichtssaal saß, die Tat überleben können. Der Angeklagte sei nach der Tat in die Wohnung zurückgegangen und habe den gemeinsamen vierjährigen Sohn geholt. Er sei anschließend mit blutverschmierten Händen an den Nachbarn vorbeigegangen, die inzwischen Hilfe geholt hatten, und habe sie sogar noch gegrüßt.
Angeklagter wollte anderen die Verantwortung für die Tat zuweisen
„Ein Geständnis sieht anders aus“, sagte Herrmann anschließend hinsichtlich angeblicher Gedächtnislücken des Angeklagten. An das Tatgeschehen hatte sich der Mann in den vorhergehenden Verhandlungstagen nicht mehr erinnern können oder wollen. Der Staat sei schuld, hatte er Jugendamt, Familienhilfe und Polizei zuvor die Verantwortung für die Tat zuweisen wollen. Die forensische Gutachterin Eva Biebinger hatte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur attestiert. Salopp gesagt heißt das: Er ist davon überzeugt, immer alles richtig zu machen, nur andere haben Schuld, Kritik lässt er nicht zu. Davon berichteten gestern auch die beiden Ex-Frauen des Angeklagten, die aus Thüringen nach Landau angereist waren. Eine krankhafte Störung, die zu einer Schuldminderung führen könnte, sah die Gutachterin allerdings nicht. Ebenso wenig sei der Angeklagte durch 2,7 Promille Alkohol im Blut zur Tatzeit schuldunfähig gewesen. Das Mordmerkmal der niederen Beweggründe sah die Staatsanwaltschaft darin, dass mit der Tat sein Machtwille durchgesetzt und das Opfer erniedrigt werden sollte. Die Heimtücke als zweites Mordmerkmal bestand aus Sicht der Staatsanwaltschaft darin, dass er sich in die Wohnung geschlichen hat und die Frau wehrlos war, als er ihr plötzlich gegenüberstand. Als drittes Mordmerkmal wurde die Grausamkeit angeführt, mit der er auf die junge Frau einstach, eintrat und einschlug.
Verteidigerin plädiert auf Totschlag
Verteidigerin Heike Trautwein konnte keine Mordmerkmale erkennen und sprach sich für einen Schuldspruch wegen versuchten Totschlags aus. Geeinigt hätten sich die Parteien schon auf ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro, verlas der Vorsitzende Richter einen Beschluss. Im „letzten Wort“ sagte der Angeklagte in Richtung seiner Frau: „Ich bin froh, dass du es geschafft hast.“