Kreis Südliche Weinstraße Bad Bergzabern: Geldbuße nach illegalem Waffenbesitz
Bad Bergzabern: Ein Unglück kommt selten allein, heißt es in einem Sprichwort. Bei einem 49-jährigen Angeklagten ging es um einen Ehestreit und den illegalen Besitz einer Waffe, die ihn vor die Schranken des Amtsgerichts in Bad Bergzabern brachten. Der Mann kam mit einer Geldbuße davon.
Es war im September 2016, als der Kraftfahrer einen massiven Krach mit seiner Ehefrau hatte, von der er allerdings inzwischen geschieden ist. „Wenn du nicht ausziehst, zünde ich das Haus an und schneide dir den Hals ab“, soll er laut Anklage der Staatsanwaltschaft im Laufe der Auseinandersetzung gesagt haben.
Tatvorwurf: Nötigung
Nötigung lautete der Tatvorwurf. „Ich habe sie damals nie gezwungen auszuziehen. Jetzt sind wir getrennt, wir reden noch miteinander, aber ganz selten“, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht. Sie solle ihr Leben leben und er lebe seines. Wegen der Auseinandersetzung der Eheleute im September 2016 war sogar die Polizei gerufen worden, die in einem Tresor in der Wohnung eine Kurzwaffe und eine Schreckschusspistole fand. Für erstere hatte der Angeklagte keine Waffenbesitzkarte.
Waffe auf Spuren untersucht
Er habe die Waffe vor mehr als 20 Jahren für rund 150 Mark auf einem Flohmarkt gekauft und nie benutzt, hatte der Mann in einer ersten Verhandlung im vergangenen Jahr beteuert. Für Richter Christoph Sommer war die entscheidende Frage aber, ob der Angeklagte mit der Waffe geschossen hat. Also beantragte der Richter in der ersten Verhandlung ein Gutachten des Landeskriminalamtes (LKA), das bei der jetzt zweiten Verhandlung vorlag. Es handle sich um eine 7,65-Millimeter-Kurzwaffe von August Studenbrok. Patronen für die Waffe seien damals nicht sichergestellt worden, teilte Richter Sommer mit. Die Waffe sei auf Schmauchspuren untersucht worden.
Glimpflich davongekommen
„Es kann davon ausgegangen werden, dass mit der Waffe geschossen wurde. Zu welchem Zeitpunkt das war, kann nicht mehr festgestellt werden“, verlas Sommer aus dem Gutachten des LKA. „Ich habe Scheiße gebaut“, so der Angeklagte zu dem illegalen Waffenbesitz und war damit einverstanden, die Kurzwaffe und die Schreckschusspistole, die eingezogen worden waren, verschrotten zu lassen. Er kam glimpflich davon, das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von 800 Euro eingestellt.