Kreis Südliche Weinstraße Bad Bergzabern: Fortsetzung im Prozess wegen versuchten Mordes

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»Es gibt in Bad Bergzabern keinen Polizisten, der den Angeklagten nicht kennt.« Das sagte gestern ein Beamter der Polizeiinspektion Bad Bergzabern vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Landau aus.

„Es gibt in Bad Bergzabern keinen Polizisten, der den Angeklagten nicht kennt.“ Das sagte gestern ein Beamter der Polizeiinspektion Bad Bergzabern vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Landau aus. Er war als Zeuge im Prozess gegen einen 53-Jährigen geladen, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Mord an seiner Ehefrau vorwirft.

Der Polizeibeamte war am Tattag im Juli vergangenen Jahres mit einem Kollegen auf Streifenfahrt. Kurz vor halb fünf wurden sie über einen Notruf informiert. Es habe sechs bis acht Minuten gedauert, bis sie am Tatort eingetroffen seien, erzählte der Polizist. Ein Notarzt sei bereits vor Ort gewesen, weitere Personen hätten sich auf der Straße befunden. „Das Opfer lag regungslos am Straßenrand. Eine Frau ist hysterisch schreiend auf uns zugerannt und hat uns über das Tatgeschehen informiert.“

Sachbeschädigungen und Gewaltdelikte

„Wir wussten sofort, um wen es sich bei dem Tatverdächtigen handelte“, sagte der Beamte. Er kenne den Angeklagten seit mindestens 15 Jahren, erzählte der Polizist dem Gericht. Zumeist seien es Sachbeschädigungen und Gewaltdelikte gewesen, wegen denen man gegen den Angeklagten habe ermitteln müssen. „Hat Alkohol dabei eine Rolle gespielt?“, wollte der Vorsitzende Richter Jörg Bork wissen. „Er war bei seinen Taten immer alkoholisiert“, antwortete der Polizeibeamte. Während er sich einen Überblick verschafft habe, habe sein Kollege zu Fuß die Verfolgung des Tatverdächtigen aufgenommen. Er sei ihm dann wenig später mit dem Streifenwagen zum Friedhof gefolgt, der nicht weit entfernt vom Tatort liegt. „Als ich dort angekommen bin, hatte mein Kollege den Tatverdächtigen bereits überwältigt.“ Der damals vierjährige Sohn des Angeklagten, den dieser bei seiner Flucht mitgenommen hatte, habe wenige Meter entfernt gestanden. Ein Arbeiter, der auf dem Friedhof beschäftigt war, habe sich um das Kind gekümmert. Eigentlich sollte gestern auch der Polizist, der den Tatverdächtigen festgenommen hat, aussagen. Krankheitsbedingt musste dessen Aussage verschoben werden.

Atemalkoholtest ergab 1,7 Promille

Wie mehrfach berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, im Juli vergangenen Jahres widerrechtlich in die Wohnung seiner Noch-Ehefrau eingedrungen zu sein. Er soll mit einem Klappmesser mit einer sieben Zentimeter langen Klinge auf die 36-Jährige eingestochen haben, insgesamt 18-mal. Die Polizisten brachten den Angeklagten auf die Wache. Er sei sehr ruhig gewesen, habe kaum gesprochen. „Man hat gerochen, dass er alkoholisiert war“, sagte der Zeuge. Ein Atemalkoholtest bei der Polizei ergab 1,7 Promille, eine spätere Blutprobe gar 2,1. „Man hat aber nicht gemerkt, dass er betrunken war. Er hat nicht gelallt, nicht geschwankt und alle Anweisungen befolgt“, sagte der Polizist aus. Das bestätigte ein Kollege, der in der Polizeiinspektion die weiteren Ermittlungen übernahm. Auch er beschrieb den Angeklagten als sehr ruhig und gelassen. „Irgendwann hat er zu mir gesagt, dass Gott oder Satan ihm die Tat befohlen habe“, sagte dieser Beamte aus. „War es Gott oder Satan?“, wollte der Richter wissen. Er könne es nicht genau sagen, so der Polizist, aber er habe das dem Angeklagten eh nicht abgenommen: „Das hat er nur so dahin gesagt. Ich habe öfters mit Personen mit Psychosen zu tun. Der Angeklagte hat keine Psychose.“

Von einem Näherungsverbot gesprochen

Zu einer Kriminalbeamtin aus Ludwigshafen, die für die Spurensicherung zuständig war, soll der Angeklagte gesagt haben, dass der Staat schuld an der Tat sei. „Na ja, das ist wenig originell. Wie hat er das gemeint?“, wollte Richter Bork wissen. „Er hat von einem Näherungsverbot gesprochen, deshalb habe er das gemacht“, sagte die Polizistin. Wie berichtet, durfte sich der Angeklagte seiner Ehefrau auf richterlichen Beschluss nur bis auf 100 Meter nähern. Der Prozess wird am Mittwoch, 14. März, 9 Uhr, fortgesetzt.

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