Kreis Südliche Weinstraße Bad Bergzabern: 53-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht
Bad Bergzabern: Zuvorkommend, liebevoll, zärtlich – oder gewalttätig, aggressiv und beratungsresistent. Bei der Charakterisierung des Angeklagten gibt es eine große Spannbreite. Wegen versuchten Mordes muss sich der 53-Jährige aus Bad Bergzabern vor dem Landgericht Landau verantworten.
„Ich habe sie abgestochen. Ich seh’ aus wie die Sau – und der Kleine weint!“ Das soll der Angeklagte am 25. Juli 2017, dem Tattag, um 16.25 Uhr am Telefon zu seiner neuen Lebensgefährtin gesagt haben. Sie habe im Hintergrund Sirenen gehört, erzählte die Frau der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts: „Ist das die Polizei?“ – „Wer soll das denn sonst sein?“, so seine lapidare Antwort. 18-mal soll er auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau eingestochen haben. Der Angeklagte hat nur lückenhafte Erinnerungen an den Tattag. Zeugen müssen deshalb dem Gericht dabei helfen, den Tattag zu rekonstruieren.
Ungutes Gefühl
Sie habe ein ungutes Gefühl gehabt, erzählte die neue Lebensgefährtin, als der Angeklagte kurz nach 16 Uhr noch einmal die Wohnung verlassen hatte. Erst drei Wochen zuvor war er bei der Frau eingezogen. Zwar kannten sich die beiden schon länger, doch näher kamen sie sich erst, als der 53-Jährige an Ostern 2017 aus der gemeinsamen Wohnung mit seiner Ehefrau und seinem damals vierjährigen Sohn hatte ausziehen müssen. Seit Anfang Juni bestand die neue Beziehung. Die 59-Jährige, die gestern ankündigte, mit dem Angeklagten auf jeden Fall zusammenbleiben zu wollen, schilderte den Angeklagten als hilfsbereit, zuvorkommend und zärtlich. „Besonders wichtig ist ihm sein Sohn, er ist ein wirklich guter Vater.“ Dass der Angeklagte ein Alkoholproblem hatte, war ihr bekannt. Bei ihr habe er sich aber an Regeln gehalten, sei nie richtig betrunken gewesen und vor allem nicht aggressiv.
Zeugin beschreibt Opfer als faul und unfähig
An seiner Noch-Ehefrau ließ die Zeugin gestern kein gutes Haar. Bevor sie den Angeklagten näher kennen gelernt habe, habe sie über einen kurzen Zeitraum engeren Kontakt zum späteren Opfer gehabt. „Sie hat mich immer wieder um Rat gefragt“, erzählte die Zeugin. „Ihr Ratschläge zu geben, war Zeitverschwendung.“ Sie beschrieb das Opfer als faul und unfähig. „Sie hat im Haushalt nichts auf die Reihe gebracht, und von Kindererziehung versteht sie auch nichts.“ Am Tattag kam der Angeklagte kurz vor 15 Uhr in die Wohnung seiner neuen Freundin. Offensichtlich betrunken. Den Schlüssel zur Wohnung fand er jedenfalls nicht. Sie habe ihm die Tür geöffnet, erzählte die 59-Jährige. „Er war aufgebracht. Er hat mir erzählt, dass er seine Frau in der Stadt getroffen habe.“ Besonders erzürnte ihn offenbar, dass sein Sohn ihn nicht beachtet habe. „Der Junge hatte einen verschleierten Blick, hat er mir erzählt“, sagte die Zeugin. Der Angeklagte, der zwischenzeitlich zwei weitere Bier getrunken haben soll, habe das Jugendamt oder die Familienhilfe angerufen. „Ich weiß nicht, wen er angerufen hat. Aber ich habe gemerkt, dass man ihn dort nicht ernst genommen hat, er wurde sogar ausgelacht“, behauptete die Frau.
Angeklagter kündigte an: „Ich mach’ jetzt Nägel mit Köpfen“
Wenig später verließ der Angeklagte die Wohnung. „Ich mach’ jetzt Nägel mit Köpfen“, soll er zum Abschied gesagt haben. Sie sei ihm hinterhergelaufen, weil er seinen Helm vergessen habe. „Er hat mich leicht weggeschubst und mir den Helm aus der Hand gerissen“, erzählte die Lebensgefährtin. Dann sei er mit seinem Roller davongebraust. „Ich hatte ein ungutes Gefühl“, erinnerte sich die 59-Jährige. Sie habe versucht, ihn anzurufen. Er habe ihr eine SMS geschickt: „Ruf Dich später zurück.“ Das machte er dann nach der Tat. Eine Sozialarbeiterin, die die Familie als Familienhelferin unterstützte, schilderte den Angeklagten ganz anders. Er sei aggressiv gewesen, habe immer über seine Frau gescholten. „Es war keine gute Atmosphäre für ein Kind“, sagte die Familienhelferin. Es habe der Verdacht auf körperliche Gewalt in der Familie bestanden, deshalb sei sie zur Hilfe gerufen worden.
Keine Bereitschaft, sich zu ändern
Es habe zunächst gemeinsame Gespräche mit beiden Eheleuten und dem Kind gegeben. Das sei aber nicht erfolgreich gewesen. Der Mann sei nicht bereit gewesen, sich zu ändern. Auch in Erziehungsfragen schilderte sie ihn als beratungsresistent. Sie habe sich dann auf die Arbeit mit der Frau konzentriert. „Sie musste selbstbewusster werden, sie durfte sich nicht alles gefallen lassen.“ Nachdem der Angeklagte auf richterliche Anordnung die Wohnung hatte verlassen müssen und sich seiner Frau nur noch auf maximal hundert Meter nähern durfte, habe sich die Situation verbessert. „Bei der Ehefrau sind deutliche Verbesserungen erkennbar“, so die Einschätzung der Familienhelferin. Vor allem entwickle sich der fünfjährige Sohn gut. Er habe sehr unter den ständigen Streitereien gelitten, sei sehr ängstlich gewesen. „Auch die Erzieherinnen im Kindergarten bestätigen, dass es bei ihm deutliche Fortschritte in der Entwicklung gibt“, sagte die Sozialarbeiterin. Der Prozess wird am Mittwoch, 7. März, um 9 Uhr fortgesetzt.