Kreis Südliche Weinstraße Bad Bergzabern: 14 Jahre Haft für Mordversuch
Bad Bergzabern: Diese Tat hatte am 27. Juni 2017 die Kurstadt erschüttert. 18-mal hatte ein 53-Jähriger auf seine Frau eingestochen, in der Absicht, sie zu töten. Das sah die Große Strafkammer am Landgericht Landau gestern als erwiesen an und verurteilte den Mann zu 14 Jahren Gefängnis.
Schuldig des versuchten Mords und der schweren Körperverletzung lautete gestern das Urteil des Landgerichts Landau für einen 53-Jährigen aus Bad Bergzabern. Er muss nun 14 Jahre hinter Gitter. Nach fünf Jahren soll er aufgrund seiner Alkoholsucht in eine Entziehungsanstalt eingeliefert werden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte heimtückisch und brutal auf seine Ehefrau eingestochen hat. Nachdem sie nach dem ersten Stich noch habe flüchten können, sei er ihr bis auf die Straße gefolgt, habe weitere Male auf sie eingestochen und sie mit Stahlkappenschuhen getreten, bis sie reglos liegengeblieben sei, vollzog der Vorsitzende Richter Jörg Bork das Geschehen nach. Er betonte, dass alle glücklich seien, dass die junge Frau – mittlerweile dem äußeren Anschein nach unversehrt – als Nebenklägerin der Hauptverhandlung folgen konnte.
Spirale der Geringschätzung
In der Ehe des ungleichen Paares habe sich von Anfang an eine Spirale von Geringschätzung gedreht, die zu Missachtung, Verachtung, Hass und schließlich zum größten Gewaltverbrechen geführt habe, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Hauptgrund dafür sei die narzisstische Persönlichkeitsprägung des Angeklagten. Er sei überzeugt, immer das Richtige zu tun. Wie sich das in zwei vorherigen Ehen gezeigt hat, davon legten die Ex-Frauen in der Hauptverhandlung bedrückende Zeugnisse ab. Für die erste Frau, die sich und ihre Tochter vor 30 Jahren in Sicherheit bringen konnte, kam das ganze Trauma ihrer Ehe im Gerichtssaal wieder hoch.
Zwei Welten aufeindander geprallt
Alkohol spielte eine Rolle im Leben des Angeklagten, wurde bei der Verhandlung deutlich. Wenn er trank, wurde er aggressiv. Zur Tatzeit wurde bei ihm eine Alkoholkonzentration von 2,17 Promille errechnet. Das Gericht sah auch im Alkoholmissbrauch einen Hintergrund der Tat. Deshalb ordnete die Kammer an, dass der Mann nach fünf Jahren Haft in den Maßregelvollzug überstellt wird. Abgesehen vom Altersunterschied von 16 Jahren seien in dieser Ehe, so das Gericht, zwei Welten aufeinandergeprallt. Der Mann habe seine Frau gedemütigt und gequält. Sie habe es aber geschafft, Hilfe von staatlichen Stellen wie dem Jugendamt anzunehmen. So habe die junge Frau, die mit der Geburt des Kindes 2012 total überfordert gewesen sei, Fortschritte machen können. Eine „rote Linie“ sei 2016 überschritten worden, als ihr Mann auch körperlich gewalttätig worden sei, so das Gericht.
„Allergrößte Bedenken“
„Ihr Narzissmus und der Alkohol haben nicht nur Ihnen nahestehende Menschen zerstört, sondern auch Sie selbst“, hielt der Vorsitzende dem 53-Jährigen vor Augen. Der Lkw-Fahrer habe seinen Führerschein verloren und auch die Beziehungen zu seinen Kindern seien gescheitert, berichtete Bork. Sein kleiner Sohn sei zur Projektionsfläche eigener Wünsche geworden, gab der Richter seine Einschätzung ab und hatte „allergrößte Bedenken“, wie es mit der Beziehung zu dem Kind weitergehen könne. Die Tat hätte nicht verhindert werden können, denn die Hilfen von außen hätten zur Eskalation geführt, sagte der Richter. Dies sei so weit gegangen, dass der Mann die Tat in aller Öffentlichkeit vollenden wollte. „Sein Vorsatz, diese Frau zu vernichten, war so groß, dass er sogar auf einen Zeugen losging“, sagte Richter Bork.
Therapie als Chance
Anders als die Staatsanwaltschaft sah die Kammer die Mordmerkmale der Grausamkeit und der niederen Beweggründe juristisch nicht erfüllt. Hingegen sei das Merkmal der Heimtücke klar hervorgetreten. Das Opfer habe sich damals auf Anraten aller Helfer in der eigenen Wohnung aufgehalten, wo sie sich sicher fühlte. Der Mann, der noch Schlüssel hatte, habe sich hineingeschlichen und plötzlich zugestochen. Besteht die Möglichkeit, dass der Angeklagte nach fünf Jahren Vollzug und zwei Jahren Therapie, also nach der Hälfte der Zeit, wieder freikommen kann? Das konnte noch nicht beantwortet werden. Das Gericht hat die Therapie klar als Chance für den Angeklagten eingeräumt. Es liege am ehrlichen Willen des 53-Jährigen, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen. Denn bisher, so war der Vorsitzende deutlich, habe sich der Mann mit seiner ausgeprägten Selbstliebe auch selbst zerstört. Auch während der Hauptverhandlung hatte der Mann kaum Zeichen der Einsicht oder Veränderung gezeigt.