Bad Bergzabern Angriff auf Nachbarn: Bewährungsstrafe für 53-Jährigen

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„Es war kurz vor knapp“, schildert der Zeuge. Er spricht über den tätlichen Angriff seines Nachbarn auf ihn. Der muss sich als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Bad Bergzabern verantworten. Und er kommt nicht mit einem blauen Auge davon.

Körperliche Bedrohung, Misshandlung und Beleidigung wirft die Staatsanwaltschaft dem 53-Jährigen vor, der in einer Gemeinde in der Südpfalz wohnt. Er habe seinen Nachbarn im Juli vergangenen Jahres mit der Geste „Finger über den Hals ziehen“ bedroht, ihn verbal heftig beleidigt, so die Vorwürfe. Mit einem Holzscheit habe er ihm das Mobiltelefon aus der Hand geschlagen und ihn an der Schulter verletzt.

„Ich habe den Mann nicht angefasst“, beteuert der Angeklagte, der vor vielen Jahren Forstwirt gelernt hat und seit 14 Jahren Hilfsarbeiten in einer Werkstatt verrichtet. Seit Kurzem ist er arbeitslos und bekommt 534 Euro Bürgergeld. Es stimme, dass er dem Nachbarn das Telefon aus der Hand geschlagen habe, aber mit der rechten Hand, das Holzscheit habe er in der linken Hand gehabt. „Dir ghert de Frack verschlache“, habe er gesagt und dann auf die vom Geschädigten gerufene Polizei gewartet.

Sein Nachbar empfindet den Vorfall allerdings als Bedrohung seines Lebens. „Ich habe den Rasen gemäht, von seinem Fenster aus ist er dreimal mit dem Finger über seinen Hals gefahren“, so der Betriebswirt. Er habe ihn gefragt, was er denn wolle und der Angeklagte habe sich immer mehr aufgeregt und sei dann auf sein Grundstück gestürmt. In welcher Verfassung dieser ist, als er das Grundstück betritt, zeigt eindrücklich ein Handyvideo. „Ich habe das Handy eingeschaltet, als er auf mich zukam, ich dachte, es ist vorbei“, sagt der bedrohte Nachbar. Zu sehen ist, wie der Angeklagte auf das Nachbargrundstück stürmt, völlig aufgelöst und aggressiv. Die Tat selbst ist auf dem Video nicht zu sehen. „Er nahm ein Holzscheit und schlug mir das Telefon weg, er war einen halben Meter vor mir und hat dann auf den Kopf gezielt, ich habe mich zum Schutz weggedreht“, schildert der Geschädigte den Vorfall.

Geschädigter berichtet von Alpträumen

Ob die Verletzung an der Schulter vom Nachbarn verursacht wurde, könne er daher nicht sagen. „Es war kurz vor knapp, ich hatte Angst, jetzt kann ich nachts nicht schlafen und habe Alpträume“, sagt der Geschädigte zu den psychischen Folgen. Wenn er seinem Nachbarn heute begegne, fixiere dieser ihn mit den Augen, gehe ihm mitten auf der Straße entgegen und spucke aus. „Freund, für dich lasse ich mir was ganz Besonderes einfallen“, habe er zu ihm gesagt. Als Auslöser könne er sich vorstellen, dass er von anderen irgendwelche Dinge erzählt bekomme, was er als Nachbar falsch mache und daraus einen Hass gegen ihn entwickle. Als Beispiel nennt er eine Anzeige wegen angeblichen Verstoßes gegen den Naturschutz. Diese habe sich aber als haltlos erwiesen, nennt er einen Grund für die Aggression seines Nachbarn.

Drohungen oder gar körperliche Angriffe kann sich der Angeklagte in nächster Zeit nicht mehr leisten, ihm droht das Gefängnis. Auch aufgrund einiger Vorstrafen, Handel mit Betäubungsmitteln und Diebstahl, wurde er von Richter Christoph Sommer zu einem Jahr Haft mit einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt. Er bekommt einen Bewährungshelfer und muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Zwölf Monate sind sehr, sehr, sehr viel, ich habe ihn nicht geschlagen“, ist das letzte Wort des Angeklagten. „Es ist eine durch nichts begründbare Aggression, sie bleiben künftig auf ihrem Grundstück und sonst gar nichts“, gab Sommer ihm mit auf den Weg.

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