Kreis Südliche Weinstraße 383 Meter Luftlinie
Glücksspielanbieter haben schlechte Karten – jedenfalls in Bad Bergzabern. Seit eine Änderung des Landesglücksspielgesetzes in Kraft getreten ist, gibt es in der Kurstadt kaum mehr ein Eckchen, in dem auf Dauer gezockt und gedaddelt werden kann. Im Kreisrechtsausschuss war zu erfahren, warum das so ist.
Eine Änderung des Landesglücksspielgesetzes besagt, dass eine Spielhalle mindestens 500 Meter von Schulen, Kindergärten oder anderen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche aktiv sind, entfernt sein muss. „Wir haben viele Schulen in der Stadt, da bleibt nicht viel übrig“, sagte Björn Meyer von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in der Sitzung des Kreisrechtsausschusses. Der Mann, der sich an den Ausschuss gewandt hatte, betreibt eine Spielhalle in der Weinstraße – genau 383 Meter Luftlinie vom Alfred-Grosser-Schulzentrum entfernt. Er muss sich jetzt nach neuen Räumen für sein Geschäft umsehen, hat aber immerhin bis 2021 Zeit. Eine „befristete Befreiung vom Abstandsgebot“ heißt das auf Amtsdeutsch. Von der Verhandlung versprach sich der glücklose Glücksspielbetreiber einen Hinweis darauf, wo er denn in Zukunft seine Automaten in der Kurstadt aufstellen könnte. Meyer winkte jedoch ab. Von der Gesetzesänderung seien in Bad Bergzabern wahrscheinlich fünf bis sechs Betriebe betroffen – das sind fast alle. Da müssten sich die Geschäftsleute schon selber umschauen – „zumal es unser Ziel ist, das öffentliche Glücksspiel eher einzudämmen“. Der Mann muss also allein sein Glück versuchen. Seinen Widerspruch zog er jedenfalls zurück.