Kreis Südliche Weinstraße Ärztin ohne Grenzen

44 Hunde, 18 Katzen und drei Kängurus wurden bei einer Razzia im April in Bornheim gefunden. Die Tiere waren völlig verwahrlost.
44 Hunde, 18 Katzen und drei Kängurus wurden bei einer Razzia im April in Bornheim gefunden. Die Tiere waren völlig verwahrlost.

Eine mehrere Zentimeter dicke Kotschicht auf dem Boden, bestialischer Gestank, verängstigte Tiere – bei einer Razzia im vergangenen April waren in mehreren Häusern einer Tierärztin aus Bornheim 44 Hunde, 18 Katzen und drei Kängurus gefunden worden (wir berichteten). Die Tiere waren völlig verwahrlost, sie wurden der Frau abgenommen. Doch ihre Praxis durfte sie weiterhin öffnen. Jetzt ist klar: Die Türen bleiben ab sofort geschlossen. Nach Recherchen des SWR hat sich nämlich herausgestellt, dass das Landesuntersuchungsamt in Koblenz der Medizinerin die Zulassung entzogen hat. Die Behörde hat das gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ bestätigt. Ein Gutachter habe zuerst feststellen müssen, ob der Frau überhaupt ein befristetes Berufsverbot erteilt werden kann. Das Landesuntersuchungsamt habe zudem nicht sofort einschreiten können, weil die Praxisräume der Tierärztin in Bornheim aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden gewesen seien. Der Gutachter habe jedoch herausgefunden, dass der Frau die persönliche Eignung fehle, um als Tierärztin tätig zu sein. Das sei der ausschlaggebende Grund für den Entzug der Zulassung. Die Medizinerin hat sich aber offenbar nicht an das Verbot gehalten. Denn dem Landesuntersuchungsamt liegen nach eigenen Angaben Zeugenaussagen vor, die darauf hindeuten, dass die Tierärztin gegen die Auflage verstoßen und widerrechtlich ihre Praxis geöffnet hat. „Deshalb haben wir Anzeige gegen sie erstattet“, heißt es aus Koblenz. Die Veterinäramt hatte der Frau bereits im Mai ein „unbefristetes Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere jeder Art“ erteilt. Heißt konkret: Sie darf keine Tiere mehr halten. Dieses Verbot gilt nach wie vor, wie die Kreisverwaltung gestern auf Anfrage bestätigte. Dennoch soll die Medizinerin auch dagegen verstoßen haben. Dem Landkreis liege eine Zeugenaussage vor, aus der hervorgehe, dass die Frau einen jungen Hund bei einem Dritten abgeholt, über eine kurze Distanz transportiert und zu einer Bekannten gebracht haben soll. Es lägen jedoch keine Hinweise vor, dass dem Tier „dabei Leiden, Schäden oder Schmerzen zugefügt worden sein könnten“. Das Veterinäramt habe dennoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Frau eingeleitet. Zudem seien weitere Ermittlungen in die Wege geleitet worden, heißt es aus dem Kreishaus. Laut SWR soll die Tierärztin aber auch über Jahre hinweg mit Hundewelpen, die sie selbst gezüchtet haben soll, auf dem deutschen Markt gehandelt haben. Das wäre ihr durch das von der Kreisverwaltung ausgesprochene Halteverbot inzwischen nicht mehr gestattet. Dennoch sei die Frau anscheinend weiterhin an Tierverkäufen beteiligt, heißt es. Die Medizinerin wohne derzeit in ihrem Haus im Elsass und halte dort erneut Hunde und Welpen, die sie in Deutschland verkaufe. Deutsche Behörden hätten deshalb bereits das zuständige Veterinäramt in Frankreich informiert. Der Anwalt der Tierärztin aus Bornheim war gestern telefonisch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

x