Kreis Kusel
Wochenendkolumne: Vom Dialekt auf Warntafeln und schwer verständlichen Corona-Regeln
„Uffbasse“ damit’s „basst“
Wir kennen sie alle, die Geschwindigkeitsmessgeräte, die an den Ortseingängen stehen und einem zu verstehen geben, dass man zu schnell oder zu langsam fährt. Wer zu schnell unterwegs ist, dem schaut plötzlich ein rotes Gesicht mit heruntergezogenen Mundwinkeln entgegen. Alles klar, ich bin zu flott. Also Fuß vom Gas, und nach ein paar Metern strahlt einem ein grünes Gesicht entgegen. Alles gut. Und das Gerät hält zusätzlich einen „Danke“-Schriftzug parat.
Eine Geschwindigkeitstafel der etwas anderen Art findet sich im nördlichen Kreisgebiet am Ortseingang von Lauterecken in Höhe des Bito-Werkes. Das Gerät bedient sich neben der Anzeige des gemessenen Tempos auch eines Hinweises in unserem Dialekt. Wer aus Richtung Wiesweiler zu zügig heraneilt, den bremst der Apparat schlicht mit dem Wörtchen „uffbasse“. Und wer das tut, der wird dafür mit dem Lob belohnt: „basst“.
Ist das nicht eine sympathische Art, den Westpfälzer in seinem Dialekt anzusprechen? Da hat sich jemand etwas gedacht. Und „uffbasse“ und „basst“ versteht auch, wer hier nicht heimisch ist. Vorbeifahren und hinschauen. Das „basst“.
Gebote sollten nachvollziehbar sein
„Uffbasse“ ist in diesen Zeiten – man mag das Wort Corona schon nicht mehr lesen und hören wollen – natürlich unerlässlich. Nach wie vor gilt Abstandhalten als die beste Vorsichtsmaßnahme, sich nicht anzustecken – Maske hin oder her. Dieses Tuch vor dem Mund, das mittlerweile verpflichtend zu tragen ist beim Einkauf und in Bus und Bahn, bietet keinen hundertprozentigen Schutz. Wäre es so, dann müsste die Abstandsregel nicht mehr gelten. Aber sie gilt. Und sie scheint ein nachvollziehbares Gebot im Gegensatz zu manch anderer Regel.
Warum dürfen beispielsweise Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen, größere nicht? Lebensmittel- und Baumärkte, die jenseits der 800 Quadratmeter liegen, aber doch? Weil sie systemrelevant sind? Wenn das so ist, weil die Bevölkerung mit Lebensmitteln versorgt werden muss, dann müsste das Sortiment in diesen Läden auch auf diesen lebensnotwendigen Bedarf beschränkt bleiben. Dann dürften dort keine Non-Food-Produkte verkauft werden. Nun sind die zwangsgeschlossenen Läden endlich wieder offen. Die 800 Quadratmeter-Regel gilt aber nach wie vor. Viele kleine Läden, die schließen mussten, hätten das Abstandsgebot einhalten und Kunden nur einzeln einlassen können. Jetzt geht es ja auch. Für Wochen aber waren die nicht systemrelevanten Läden Opfer staatlicher C-Regeln und litten unter einem erheblichen Wettbewerbsnachteil.
Aber keine Krise, aus der man nicht lernen könnte. Es wird wohl noch die ein oder andere Korrektur geben müssen. Denken wir an Kirchen, große Möbelhäuser, Restaurants. Nicht zuletzt geht es darum, dass Regeln begründet und nachvollziehbar sein müssen, um nicht den Eindruck von Willkür und Gängelung zu erzeugen. Hierbei heißt es „uffbasse“, damit’s am Ende „basst“.