Kaiserslautern
Wer beim Impfnachweis trickst, riskiert den Arbeitsplatz
Rund 1000 Streitigkeiten in einem Unternehmen sind 2021 beim Arbeitsgericht Kaiserslautern aufgeschlagen. „Ein Durchschnittswert, wir haben ein relativ ruhiges Jahr hinter uns“, erklärt Gerichtssprecher Alexander Benra. 3,6 Richterstellen gibt es am Standort Kaiserslautern, zuständig für die Stadt Kaiserslautern sowie die Landkreise Kaiserslautern, Kusel und Donnersberg.
Wenn sich zwei Parteien vor Gericht streiten, dann bekommen die Anwälte nach einer ersten Verhandlungsrunde die Chance, ihre Sicht der Dinge nochmals schriftlich darzulegen. „Früher reichte dafür jeweils eine Frist von einer Woche, weil die Post die Urkunden an einem Tag zustellte“, berichtet Benra. Mittlerweile müssten die Gerichte mindestens zwei Wochen einplanen, um verlässlich davon ausgehen zu können, dass die Post angekommen sei.
Gütetermin in drei Wochen
Wer beim Arbeitsgericht klagt, kann davon ausgehen, dass es binnen drei Wochen zu einem Gütetermin kommt. Dabei wird versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Erst im zweiten Schritt steht die Kammerverhandlung an. Laut Benra etwa zwei Monate danach.
Bis Mitte 2021 sei es sehr ruhig gewesen. Danach seien die Fallzahlen aber deutlich nach oben gegangen. Weil oft Kündigungen vor dem Gericht landen, hat Benra für diese Entwicklung auch eine Erklärung parat: „Das sind nicht selten Unternehmen, die gegen die Folge der Corona-Krise angekämpft haben und dann merken, sie packen es nicht mit der bisherigen Personalstärke.“
Auf Debatten über die Impf- oder Testnachweise hat sich Richter Benra in den Corona-Verfahren nicht eingelassen: „Darum geht es nicht. Wer seinem Arbeitgeber einen gefälschten Nachweis vorlegt, begeht einen Betrug. Das kann den Arbeitsplatz kosten.“
Corona hat auch den Alltag vor Gericht verändert. Die Abstandsregeln ließen nur begrenzte Zuschauerkapazitäten zu, teilweise nur mit drei Stühlen: „Ich finde das verkraftbar, weil sich für unsere Arbeit von wenigen spektakulären Prozessen abgesehen, kaum einer interessiert.“
DGB erwartet mehr Sozialverfahren
Die Rechtsschutzgesellschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die ihre Mitglieder vor dem Arbeitsgericht vertritt, meldet zurückgehende Zahlen. „Im Jahr 2020 hatten wir 850 Fälle, 2021 noch 580“, berichtet der Kaiserslauterer Büroleiter Ralf Schmutzler. Das hänge sicherlich auch damit zusammen, dass kein großer industrieller Arbeitgeber Personal abbaute. Opel habe viel mit Altersteilzeitverträgen gearbeitet.
Mit den steigenden Energiepreisen sieht Schmutzler vermehrt Verfahren im Sozialrecht auf die Gerichte zukommen: „Die Jobcenter und Sozialämter können schlecht mit den bisherigen Heizkostenpauschalen weiterarbeiten, weil die Nebenkosten deutlich steigen werden.“
Was sich hinter der Faustformel verbirgt
Wenn eine weitere Zusammenarbeit in einem Unternehmen wenig Aussicht auf Erfolg hat, schlägt der Richter einen Vergleich vor. Gegen Zahlung einer Abfindung gibt der Arbeitnehmer den sozialen Besitzstand freiwillig auf. Haben beide Parteien nicht im besonderen Maße gegen ihre Pflichten verstoßen, orientiert sich der Betrag an der sogenannten Faustformel. In der Pfalz ist das in der Regel ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Firmenzugehörigkeit.
Bereits seit 2006 gibt es keine steuerliche Sonderbehandlung von Abfindungen mehr. Die Zahlung, die der Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes bekommt, muss versteuert werden wie normales Einkommen. Sie ist frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Allerdings kann die Agentur für Arbeit im Hinblick auf Arbeitslosengeld eine Sperrfrist von zwölf Wochen verhängen, „wenn die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig“ herbeigeführt wurde.
„Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist in meinen Augen immer nur die zweitbeste Lösung, so hoch sie auch sein mag. Ein vermeintlich hoher Geldbetrag, der durch laufende Ausgaben schnell verbraucht ist“, sagt Roland Oechsle, Regionalleiter der DGB-Rechtsschutzgesellschaft für den Südwesten.
Nur in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern muss ein Arbeitgeber eine Kündigung auch begründen. Kleinbetriebe sind recht selten zu Gast beim Arbeitsgericht. „Dort, wo man sich bei der Arbeit täglich sieht, miteinander auskommen muss, da sind die Konfliktlösungsstrategien einfach weiter ausgeprägt“, sagt Rechtsschutzsekretär Roland Oechsle.
