Kusel
Wenn der Hund den Wahlschein frisst
Markus Arnold, bei der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan zuständig für die Vorbereitung der Bundestagswahl, hat es auf RHEINPFALZ-Nachfrage ausgeschlossen, dass es durch die Vielzahl von Briefwählern zu Wahlfälschungen kommen kann. Solche unbegründeten Gerüchte machen seit geraumer Zeit im Netz die Runde – auch weil dies der ehemalige US-Präsident Trump vor seiner Abwahl verbreitet hatte.
Es sei nicht möglich, sagt Arnold, dass jemand zweimal wähle – auch nicht bei der Briefwahl. Wer Briefwahl beantrage, der werde im Wählerverzeichnis vermerkt, das dann vor Ort bei der Urnenwahl vorliege. Und zweimal per Brief zu wählen, sei ebenfalls nicht möglich – nicht einmal, wenn man vorgebe, die Briefwahlunterlagen verloren zu haben. Denn wer das mitteile, müsse das nicht nur an Eides statt versichern; die ersten Wahlunterlagen würden auch unverzüglich als nicht mehr gültig im Wählerverzeichnis vermerkt, so dass die doppelte Wahl gar nicht möglich sei. Denn jede Wahlbenachrichtigung trage eine Nummer. Und die müsse beim Urnengang beziehungsweise bei der Briefwahl vorgelegt werden.
Vom Hund gefressen
In einem Fall hat die Verbandsgemeinde laut Arnold bereits zum zweiten Mal Wahlunterlagen an einen Wähler ausgestellt. Dieser habe bei seinem Antrag auf Ersatz glaubhaft versichert, dass der Hund die Wahlunterlagen vernichtet habe. Die erste Wahlbenachrichtigung ist umgehend als nicht mehr gültig vermerkt worden.
Auch bei der Auszählung der Briefwahl kann nicht betrogen werden. Denn die Auszählung ist öffentlich; zudem sind pro Briefwahlbezirk insgesamt sieben Helfer im Einsatz.