Lauterecken Urteil für früheren Volksbank-Mitarbeiter: Beide Seite gehen in Berufung

Dem ehemaligen Privatkundenberater bei der Volksbank Lauterecken wird vorgeworfen, zwischen Februar 2018 und Ende Januar 2025 in
Dem ehemaligen Privatkundenberater bei der Volksbank Lauterecken wird vorgeworfen, zwischen Februar 2018 und Ende Januar 2025 in 61 Fällen Urkunden gefälscht zu haben.

Die juristische Auseinandersetzung um Unterschlagungen und Urkundenfälschungen bei der Volksbank Lauterecken geht in die nächste Runde. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwaltschaft Zweibrücken haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern eingelegt.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Martina Mengele hatte den früheren Mitarbeiter der Volksbank Lauterecken am 26. Mai zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Bei mehr als zwei Jahren ist keine Aussetzung der Haft zur Bewährung möglich. Der Verteidiger des Angeklagten hatte ebenso wie die Staatsanwalt auf zwei Jahre Freiheitsstrafe und eine Aussetzung der Haft zur Bewährung plädiert. Beide Seiten haben nun Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie Ursula Düll, stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Kaiserslautern, auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilte.

Schaden von mehr als 260.000 Euro

Dem damaligen Privatkundenberater wird laut Anklage vorgeworfen, zwischen Februar 2018 und Ende Januar 2025 in 61 Fällen Urkunden gefälscht zu haben, in 50 Fällen verbunden mit veruntreuenden Unterschlagungen. In einer Vielzahl von Fällen habe der 48-Jährige Bargeldauszahlungen von Kundenkonten mit gefälschten Unterschriften vorgenommen und rund 344.000 Euro aus Bargeldbeständen der Bank entnommen. Die Entnahmen verschleierte er durch Umbuchungen und durch Rückbuchung eines zuvor entnommenen Betrags von rund 76.000 Euro. Der Bank sei insgesamt ein Schaden in Höhe von knapp 268.000 Euro entstanden. Der Mann hat die Unterschlagungen und Urkundenfälschungen gegenüber der Bank und auch vor Gericht zugegeben.

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