Lauterecken Stadtwerke stellen Modell für Blockheizkraftwerke im Rat vor
Mit den zwei Blockheizkraftwerken sollen die angeschlossenen Häuser und das Veldenzschloss ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll beheizt werden. Wie das mit den Stadtwerken Kusel möglich wäre, erläuterte deren früherer Geschäftsführer und Wärmeberater Friedrich Beck dem Stadtrat.
50.000 Euro Defizit jährlich mit Gaskessel
Da die Gewinnung von Wärme aus der Lauter nicht funktionierte, wird die Anlage derzeit mittels Gaskessel betrieben. Ursprünglich sollte diese Option nur in Ausnahmefällen greifen, wenn das Wasser in der Lauter zu kalt wäre. Sie wurde jedoch schon vor dem Ausbau der nicht funktionierenden Pumpe eine Dauerlösung, die mit den Energiepreissteigerungen noch deutlich unwirtschaftlicher wurde. Rund 50.000 Euro beträgt das jährliche Defizit.
Beck zeigte auf, wie das Nahwärmenetz mit zwei Blockheizkraftwerken wirtschaftlicher betrieben werden könne. Diese verbrauchen Erdgas und produzieren auch Strom. Der Erdgaspreis sowie der sogenannte „übliche Preis“ bei der Stromvergütung entscheiden laut Beck in erster Linie über die Wirtschaftlichkeit. Bei den aktuellen Preisen würde ein jährliches Defizit von rund 20.000 Euro entstehen, bei Preisen wie im Jahr 2021 ein Plus von 20.000 Euro.
Eine Option wäre Pachtmodell mit Stadtwerken
Die Investitionskosten samt Einbau würden rund 200.000 Euro betragen. Die Stadt müsse nun entscheiden, ob sie in die Blockheizkraftwerke investiere. Alternativ könne auch, wie beispielsweise in der Lauterecker Schulstraße, ein Pachtmodell entwickelt werden. Die Stadtwerke Kusel würden dann jährlich eine Pacht von 8.000 Euro an die Stadt zahlen. Wärmelieferant wären dann die Stadtwerke Kusel, die auch die Investitionskosten übernähmen sowie eine mögliche Erweiterung um fünf bis sechs Häuser in der Innenstadt.
Michael Maute, Prokurist der Stadtwerke Kusel, hofft, die Kreissparkasse mit ins Boot holen zu können. Eine Entscheidung traf der Stadtrat nicht. Stadtbürgermeisterin Isabel Steinhauer-Theis hat sich jedoch schon bei der mit dem Rechtsstreit befassten Anwältin erkundigt, ob eine Verpachtung möglich sei, ohne Zuschuss-Rückzahlungen tätigen zu müssen. Dies sei nicht zu befürchten, sagt die Ortschefin.