Lauterecken SGD: Eingeschränkte Befahrungsregeln am Glan akzeptiert

Das war einmal. Seit 2020 dürfen nur noch volljährige Kanusportler mit Einerkajaks den Glan zwischen Lauterecken und Odenbach na
Das war einmal. Seit 2020 dürfen nur noch volljährige Kanusportler mit Einerkajaks den Glan zwischen Lauterecken und Odenbach nach vorheriger Anmeldung befahren.

Nach einem Jahr mit neuen Befahrungsregeln für den Glan zwischen Lauterecken und Odenbach zieht die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) in Neustadt ein positives Fazit, wie sie aktuell in einer Erklärung mitteilt.

Den Regeln zufolge müssen sich Kanusportler auf dem Internetportal der SGD anmelden, wenn sie den Glan in dem genannten Bereich befahren wollen. Im vergangenen Jahr wurden nach Auskunft der SGD 65 Personen registriert, zu Beginn der neuen Kanusaison haben sich demnach schon 41 Personen angemeldet. Das Portal verzeichne überwiegend positive Rückmeldungen der Kanusportler, heißt es. Es gebe eine zunehmende Akzeptanz der Regelungen.

Grund für die Einführung eine Befahrungsverbotes mit Booten in diesem Abschnitt waren drohende Baumstürze und Astabbrüche, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Kanusportler waren von diesem Verbot allerdings ausgenommen. Bei ihnen setzte man ausreichende Erfahrungen voraus, ebenso, dass sie sich der Gefahren bewusst sind und diese auch beurteilen können. So durfte der Glan zwischen Lauterecken und Odenbach von volljährigen Personen, die über „umfassende Erfahrungen in der Ausübung des Kanusports verfügen“, mit Einerkajaks befahren werden.

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