St. Julian Schmerzpatient kämpft weiter um Kosten-Übernahme für sein Medikament
Die Krankenakte von Karl-Heinz Jaenicke ist lang: Sie umfasst neben vier Bandscheiben-Operationen ab 1988 auch einen Magenbypass und einen inzwischen geheilten Knochenkrebs. Aktuell leidet er unter Blasenkrebs. Etliche Mittel zur Schmerzlinderung habe er probiert, doch erst mit der Umstellung auf Methadon eine deutliche Besserung verspürt. Seitdem „kann ich mich wieder bewegen und am Alltag teilnehmen“.
Ausgangspunkt des jetzigen Dilemmas war ein Arztwechsel: Als Jaenickes früherer Schmerztherapeut in Rente ging, wurde der Medizinische Dienst (MD) eingebunden. Denn in solchen Fällen muss die Medikation neu beantragt werden: Die Krankenkasse lässt deren Notwendigkeit im Einzelfall entsprechend den Regelungen im Sozialgesetzbuch prüfen. Bei Jaenicke mit negativem Ausgang – ein Sprecher der AOK hatte im Mai erklärt: „Der MD kam aufgrund der vorgelegten ärztlichen Unterlagen des Versicherten zu dem Schluss, dass aus gutachterlicher Sicht die sozialmedizinischen Voraussetzungen der gewünschten Medikation nicht vorlägen.“
Jaenicke zahlt Medikament derzeit aus eigener Tasche
Janicke legte daraufhin Widerspruch ein; es folgte eine erneute Begutachtung mit weiteren Unterlagen, doch der MD blieb bei seiner Ablehnung. Nach Ansicht des Betroffenen mit „idiotischer Begründung“, da im Schreiben auch „uralte, überholte Argumente“ angeführt worden seien. Zudem ärgere er sich, dass die jüngste Entscheidung rein auf der Basis von Akten getroffen worden sei, ohne dass es mit ihm ein persönliches Gespräch oder eine Untersuchung gegeben habe. „Das ist alles nicht nachvollziehbar, und ein Widerspruch läuft bereits“, berichtet Jaenicke. Bei einer wiederholten Ablehnung der Kostenübernahme erwägt er, einen Anwalt zu konsultieren. Vorerst zahlt er das Mittel aus eigener Tasche. Jaenicke: „Ich kann mir das Mittel leisten, ohne würde es auch nicht gehen. Mir geht es hier ums Prinzip.“