Oberes Glantal RHEINPFALZ Plus Artikel Mann schießt mit Schreckschusswaffe Sohn ins Gesicht: Mildes Urteil nach Geständnis

Mit einer Schreckschusspsitole hat ein Mann aus dem Oberen Glantal seinen Sohn bei einem Streit in der Wohnung angegriffen. Der
Mit einer Schreckschusspsitole hat ein Mann aus dem Oberen Glantal seinen Sohn bei einem Streit in der Wohnung angegriffen. Der 24-Jährige wurde dabei im Gesicht verletzt.

Nur wenige Zentimeter entfernt schoss ein Vater aus dem Oberen Glantal mit einer Schreckschusspistole auf seinen Sohn. Vor Gericht streitet er die Vorwürfe zunächst ab.

Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich ein Mann aus dem Oberen Glantal vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Landstuhl verantworten. Laut Anklage kam es im Januar 2025 in seiner Wohnung zu einer Auseinandersetzung mit seinem erwachsenen Sohn. Dabei soll der Angeklagte dem 24-Jährigen unter anderem mit der Faust ins Gesicht geschlagen und drei Mal mit einer Schreckschusspistole in seine Richtung geschossen haben. Bei einem Schuss habe der Mann, der 1977 in der Westpfalz geboren wurde, direkt auf das Gesicht des Sohnes gezielt – aus nur etwa zehn Zentimetern Entfernung.

Streit eskaliert in Wohnung

„Ich konnte drei Tage nur noch doppelt sehen“, beschrieb der 24-Jährige, der als Nebenkläger auftrat, die Folgen des Angriffs. Nach dem Vorfall hätten Ärzte des Universitätsklinikums in Homburg unter anderem eine Gehirnerschütterung zweiten Grades festgestellt. Zudem sei eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden. „Ich bring dich um“, habe sein Vater ihm gedroht, nachdem er gegen 18 Uhr von seiner Arbeit nach Hause gekommen war und der Streit eskalierte. Seinen Schilderungen nach hätte die Situation noch schlimmer enden können: Im Zuge der Auseinandersetzung habe sein Vater etwa gefragt, wo sich seine Axt befindet.

Doch warum lief der Abend dermaßen aus dem Ruder? Die Ursache sei lediglich eine Frage nach seinem Zimmerschlüssel gewesen, erklärte der 24-Jährige. Sein Vater, den er als Choleriker beschrieb, habe diesen nicht herausrücken wollen. „Mir ging es damals nicht gut“, sagte er und verwies auf Depressionen und den Zustand seines Zimmers, das einem Messie-Haushalt geglichen habe. „Ich wollte nicht, dass mein jüngerer Bruder an den Dreck rankommt“, sagte er. Nach dem Angriff habe er noch am selben Abend seine Mutter angerufen, bei der er zuvor gelebt hatte, und die Wohnung verlassen. Die Lebenssituation habe sich seitdem deutlich verändert: Mit seiner Partnerin erwarte er sein erstes Kind.

Täter streitet Vorwürfe erst ab

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben seit 2019 arbeitslos ist und aufgrund gesundheitlicher Probleme auf Cannabis angewiesen ist, hatte die Vorwürfe zunächst bestritten. Sein Sohn sei demnach ohne Vorwarnung auf ihn losgegangen, nachdem der Schlüssel zur Sprache gekommen war, was ihn völlig aus der Bahn geworfen habe. Schon länger sei die Stimmung im Haus angespannt gewesen – unter anderem aufgrund des verwahrlosten Zimmers seines Sohnes, der dort nächtelang seine Zeit vor dem Computer verbracht habe.

Die Ausführungen des Angeklagten waren teils sprunghaft und wurden emotionalen Ausbrüchen begleitet. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob er den Nebenkläger noch als seinen Sohn betrachte, hatte er etwa sichtlich mit den Tränen zu kämpfen. Nachdem sein Sohn sowie zwei Polizeibeamte ausgesagt hatten, räumte er den Vorwurf schließlich ein: Sein Verteidiger gab an, dass sein Mandat aus kurzer Distanz mit der Pistole auf das Opfer geschossen habe – und er seinen Sohn um Verzeihung bitte. „Die Reue spricht für ihn“, sagte der Anwalt.

Richter sieht „Aggressionsproblematik“

Trotz eines langen Vorstrafenregisters – unter anderem wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, Körperverletzung und Sachbeschädigung – kam der Mann vergleichsweise glimpflich davon: Das Verfahren endete mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Zugunsten des Angeklagten sprach neben seinem Geständnis auch der Umstand, dass er seit zehn Jahren strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist. Zudem muss er 500 Euro an den Kinderschutzbund Kaiserslautern-Kusel zahlen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Amtsgerichtsdirektor Jan Hornberger führte als Vorsitzender des Schöffengerichts die Verhandlung. Er sprach von einem „mittelschweren Fall“, der ohne Milderungsgrund sicherlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zweieinhalb Jahren geahndet worden wäre. „Der Angeklagte hat aus einem Impuls gehandelt, nach einer lang angespannten Situation“, sagte er. Dennoch handele es sich um eine schwerwiegende Art und Weise der Körperverletzung.

Zudem sehe er beim Vater, so wie der Sohn, eine cholerische Art und „Aggressionsproblematik“. Zuvor hatte der ältere Mann angegeben, früher einmal Amphetamine konsumiert zu haben, um seine damalige Arbeit als Gerüstbauer bewältigen zu können. „Kann sein“, antwortete er auf die Frage des Staatsanwalts, ob an dem Abend neben Alkohol auch Gras im Spiel war. „Man erkennt wieder deutlich, wie der Konsum von Rauschmitteln einen kaputtmachen kann – auch durch Cannabis, obwohl es erlaubt ist“, unterstrich Hornberger zum Abschluss der Verhandlung.

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