Kreis Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Kita-Zukunftsgesetz: Für den Kreis Kusel wird es womöglich richtig teuer

Gehört zu den 24 Einrichtungen, die Teilzeitbetreuung noch mit Mittagspause anbieten: die Kita Theisbergstegen.
Gehört zu den 24 Einrichtungen, die Teilzeitbetreuung noch mit Mittagspause anbieten: die Kita Theisbergstegen.

Im August 2019 beschloss die Landesregierung in Mainz das Kita-Zukunftsgesetz (Kita ZG). Was drin steht, treibt den Verantwortlichen im Landkreis Kusel Sorgenfalten auf die Stirn. Sie befürchten Mehrkosten von bis zu 3,2 Millionen Euro – in einer Situation, in dem dem Kreis das Wasser finanziell ohnehin bis zum Hals steht.

Ein Anspruch auf Teilzeitbetreuung über sieben Stunden am Stück als Vormittagsangebot, dazu ein Mittagessen, allgemein mehr Personal für die Kinderbetreuung und sinkende Toleranzgrenzen, was die jährliche Platzplanung angeht: Das Kita ZG wird einige Änderungen bringen, wenn es zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt. „Der Run auf Fachkräfte wird beginnen“, sagt Marc Wolf, Abteilungsleiter Jugend und Soziales bei der Kreisverwaltung. Ein wenig sei schon vorgesorgt: Die Einrichtungen haben seit dem Vorjahr grünes Licht, zeitgleich Praktikanten und Teilzeitauszubildende anzuleiten. „Damit hoffen wir, die Nase ein Stück weit vorn zu haben“, sagt Wolf.

Die Vorarbeiten reichen aber noch nicht aus: Weil der Betreuungsschlüssel im Kita ZG angehoben wird, der Blick auf Plätze statt Gruppen gelenkt und auch deutlich mehr Zeit für die Leitungsaufgaben als bisher festgeschrieben wird, werden im Landkreis über alle Kindergärten gerechnet laut der derzeitigen Hochrechnung 23 Stellen nicht nur geschaffen, sondern auch besetzt werden müssen. Finanziell ausgedrückt heißt das rund 1,3 Millionen mehr Personalkosten. Davon blieben bis zu 750.000 Euro am Landkreis hängen.

Wer bezahlt die Küchen?

Nicht eingerechnet sind darin Fachkräfte, die sozialpädagogische Schwerpunkte setzen – das fachsprachliche Stichwort heißt Sozialraumbudget –, sowie eventuell einzustellende Hauswirtschaftskräfte für die Zubereitung der Mittagessen. Auch, wer die möglicherweise anzubauenden Küchen in den Kitas bezahlt, sei noch „die große Frage“. „Das Land sieht Küchenbau nicht als seine Sache“, sagt Wolf, der alles in allem allein fürs Personal auf bis zu 1,2 Millionen Euro Mehraufwand kommt.

Immerhin: Was das Mittagessen betrifft, müssen nicht zum 1. Juli 2021 überall die Voraussetzungen geschaffen werden. „Es gibt eine Übergangsbestimmung, die einen ,prozesshaften Ausbau’ vorsieht, das heißt, die Ausgestaltung des Mittagessens kann bis zum Abschluss der Evaluation dieses Gesetzes im Jahr 2028 auf unterschiedliche Weise erfolgen“, erläutert Wolf.

Aktuell gibt es im Kreis 1491 Ganztags- und 1263 Teilzeitplätze. Der Anteil der Teilzeitplätze am Angebot sinkt seit dem Jahr 2009 kontinuierlich. Damals waren es noch 1905 Teilzeitplätze, denen 807 Vollzeitangebote gegenüberstanden.

Wie viele Babys kommen?

Neu geregelt wird im Kita ZG auch der Modus der Beteiligung der Träger und Gemeinden im Einzugsbereich an den Personalkosten. „Im schlimmsten Fall“ könnten auf den Kreis so Mehrkosten von insgesamt 3,2 Millionen Euro jährlich zukommen, hat die Verwaltung ausgerechnet. Die mit dem Kita ZG einhergehenden höheren Zuschüsse des Landes sind da bereits abgezogen.

Gefragt laut Kita ZG ist aber nicht nur mehr Personal: Sowohl von den Erziehern als auch von den Bedarfsplanern verlangt das Land künftig mehr Beweglichkeit, denn die Auslastungstoleranz sinkt. Waren bisher die Kapazitäten der einzelnen Kindergärten „bestmöglich“ an die Bedarfe anzupassen, spricht das Land jetzt von „Passgenauigkeit“. Wolf: „Bei den unter zweijährigen Kindern ist das Ganze eine Wette auf die Geburt. Das macht es künftig schwerer, kurzfristige Rechtsansprüche erfüllen zu können.“ Bei den Trägern und beim Personal sei „hohe Flexibilität“ gefordert. „Ein gewisser Stellen-Grundstock ist sicherlich fest planbar und dauerhaft vorhanden. Ein gewisser Stellenanteil ist jedoch variabel und von den jährlichen Bedarfen abhängig“, formuliert Wolf.

24 Kitas müssen Zeiten ändern

Für zwei Dutzend Einrichtungen im Landkreis bringt das Gesetz nach heutigem Stand Änderungen in ihren Betreuungszeiten mit sich. 18 Einrichtungen bieten Teilzeitbetreuung mit Mittagspause, beispielsweise von 8 bis 12 und 13.30 bis 16 Uhr. Auch wenn in Summe sieben Stunden überschritten sind: „Sie müssen per Gesetz tatsächlich zum 1. Juli umstellen“, sagt Marc Wolf. „Hinzu kommen sechs Einrichtungen, die bereits durchgängig sind, und nur von 6,5 oder 6,75 Stunden auf sieben umstellen müssen. “

Betroffen sind im Norden des Landkreises: „Piepmatz“ Grumbach, „Nesthocker“ Hefersweiler, „Villa Winzig“ Hinzweiler, Protestantische Kita Lauterecken, Kita Odenbach, „Glantal-Strolche“ Offenbach-Hundheim, Kita St. Julian, „Kleine Strolche“, Wolfstein.

In der Mitte Protestantische Kita Altenglan, „Waldwichtel“ Dennweiler-Frohnbach, Katholische Kita „St. Ägidius“ Kusel, Protestantische Kita „Paul Gerhardt“ Kusel, Protestantische Kita „Albert Schweitzer“ Kusel, „Potzbergzwerge“ Neunkirchen/Potzberg, „Arche Noah“ Rammelsbach, Kita Theisbergstegen.

Im Süden Protestantische Kita Gries, „Herz Jesu“ Nanzdietschweiler, „Villa Sonnenschein“ Ohmbach, „Regenbogen“ Schönenberg, St. Valentin Kübelberg, „Kleine Strolche“ Sand, „Drei Freunde“ Waldmohr, Protestantische Kita Waldmohr.

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