Lauterecken RHEINPFALZ Plus Artikel Kanusportler können mit Regeln zur Benutzung des Glans gut leben

Der Glan ist zwar wieder befahrbar, aber nicht in allen Varianten. Die auf unserem Archivfoto wäre beispielsweise nicht erlaubt,
Der Glan ist zwar wieder befahrbar, aber nicht in allen Varianten. Die auf unserem Archivfoto wäre beispielsweise nicht erlaubt, da nur Einerkajaks zugelassen sind.

Seit Mitte Mai dürfen Wassersportler den Glan zwischen Lauterecken und Meisenheim wieder befahren, nachdem der Abschnitt zuvor seit April 2017 gesperrt war. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat zwar ein paar strenge Regeln aufgestellt, beim Kanuverband Pfalz ist man aber prinzipiell zufrieden mit den Bedingungen.

Lange war es Wassersportlern nicht möglich, den Glan zwischen Lauterecken und Meisenheim mit dem Kanu oder Kajak zu befahren. Hintergrund war ein Baumgutachten der SGD Süd aus dem Jahr 2016, bei dem rund 1900 Bäume untersucht worden waren.

Das Gutachten hatte ergeben, dass viele Bäume entlang dieser Strecke Schäden aufweisen und „jederzeit ohne erkennbare äußere Einwirkungen abbrechen“ könnten. Baumkronen oder ganze Bäume drohten, in den Glan zu stürzen. Um eine Gefährdung der Wassersportler zu vermeiden, wurde der Glan in diesem Bereich für diese Art der Nutzung gesperrt.

Mehrere Klagen

Gegen die Sperrung hatten Kanuverleiher, Privatpersonen und auch der Pfälzische Kanu-Verband geklagt. Die Klage des Pfälzischen Kanu-Verbandes beim Verwaltungsgericht wurde zwar abgewiesen, jedoch wurde den Klagen zweier Privatkläger entsprochen. Das Gericht ordnete an, dass eine neue Allgemeinverfügung erarbeitet werden müsse. Das hat die SGD getan. Die neue Verordnung trat am 16. Mai in Kraft. Jörn von zur Mühlen, Präsident des Kanuverbands Pfalz, betont auf Anfrage aber, dass man den Klageweg nicht „aus Feindschaft zur SGD“ beschritten habe, sondern dass dies schlicht der gesetzlich vorgeschrieben Weg gewesen sei.

Man pflege ein sehr gutes Verhältnis zur SGD und habe Verständnis für die Maßnahmen am Glan. „Wir verstehen uns eben auch als umweltpflegende Sportler, und es ist manchmal eben nicht einfach, Interessen von Sportlern und Umweltinteressen miteinander zu vereinbaren. Die Gefährdungslage war aber einfach zu hoch und daher die Entscheidung der SGD nachvollziehbar.“

Man sei aber immer in die Entwicklung eingebunden gewesen, habe selbst auch viele Vorschläge eingebracht, wie man den Glan doch für Wassersportler befahrbar machen könnte.

Nur erfahrene Sportler

Das ist nun zwar wieder möglich, doch nicht alle Wassersportler dürfen auch aufs Wasser: Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass „der Kanusport ausschließlich von erfahrenen kanusporttreibenden Personen ausgeübt werden“ darf, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Um das zu bestätigen, ist vor Fahrtantritt eine Anmeldung bei der SGD Süd erforderlich. Allerdings nicht vor jeder einzelnen Fahrt: „Die Anmeldung muss einmal gemacht werden und gilt dann für ein Jahr“, erklärt Nora Schweickert, Pressesprecherin der SGD Süd. „Das hätte man uns auch viel schwerer machen können“, begrüßt von zur Mühlen diese Regelung. „Man hätte zum Beispiel auch eine Anmeldung vor jeder Fahrt verlangen oder gar Gebühren erheben können.“

Dazu gibt es noch einige weitere Regeln zu beachten. So müssen beispielsweise sowohl Helm als auch Schwimmweste getragen werden, und es dürfen nur Einerkajaks genutzt werden. Den Glan mit anderen Gefährten wie beispielsweise Flößen, Ruder- oder Schlauchbooten und sogenannten Stand-up-Paddle-Boards zu befahren, bleibt nach wie vor verboten.

Positive Resonanz

Trotz dieser Vorschriften sei die Resonanz aber durchweg positiv und die Wassersportler seien froh, die Strecke wieder befahren zu dürfen, berichtet Schweickert. „Auf den Anmeldungen haben Sportler zum Teil Anmerkungen gemacht, die das bestätigen.“

Seit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung zum 16. Mai seien bei der SGD Süd schon 20 Anmeldungen eingegangen. „Dabei ist besonders das Alter der Wassersportler interessant – das lag nämlich zwischen 19 und 79 Jahren“, berichtet Schweickert erstaunt.

Von zur Mühlen sieht nur zwei kleine Wermutstropfen in der aktuellen Regelung: dass nur Einerkajaks zugelassen sind und keine Kanadier zum Beispiel; und das Mindestalter von 18 Jahren. „Besonders für Bernd Dörr, den Ökowart unseres Verbandes, der auch eng mit der SGD zusammengearbeitet hat, als es um die neue Verfügung ging, ist das mit dem Mindestalter schade. Er hat nämlich gerne Familientouren durchgeführt“, erklärt von zur Mühlen.

Aber in Gesprächen mit der SGD sei durchgeklungen, dass diese Regelung in der Zukunft eventuell noch etwas aufgeweicht werden könnte. „Jetzt sind wir aber erstmal froh, generell wieder fahren zu dürfen. In drei bis fünf Jahren wollen wir dann versuchen, ob vielleicht auch Jugendliche aufs Wasser dürfen – in Begleitung von Erwachsenen zum Beispiel“, blickt von zur Mühlen voraus.

Info

Alle Regelungen, die zu beachten sind, sowie das Anmeldeformular gibt es auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd unter der Internetadresse www.sgdsued.rlp.de – dort den Menüpunkt „Themen“ und dann „Wasserwirtschaft“ anklicken

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