Frohnhofen
Forstzweckverband Oberes Glantal – Zustimmung, aber kein Beitritt
Edda Näher, Leiterin der Stabsstelle bei der Verbandsgemeinde, stellte den Entwurf der Verbandsordnung vor. Der Forstzweckverband Oberes Glantal setzt sich zusammen aus den Revieren Glan-Münchweiler und Süd. Nachdem Breitenbach bekundete, seinen Wald an ein Privatunternehmen verpachten zu wollen, verbleiben noch 21 Gemeinden, die dem neuen Zweckverband beitreten können.
Prozentuale Anteile
Die Angaben für einzelne Orte basieren auf den Daten der jeweiligen Forsteinrichtungswerke. Frohnhofen bringt demnach eine Waldbodenfläche von 4,55 Prozent in den Verband ein. Die Holzerlöse, die Frohnhofen jährlich zustehen, gab Näher mit 4,61 Prozent an. Prozentual werden auch die Ausgaben für die Waldwegeerhaltung berechnet. Demnach sind von Frohnhofen 4,88 Prozent aufzubringen. Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor ist die Aufforstung für eine nachhaltige Bewirtschaftung, die zu Lasten des gesamten Zweckverbandes geht – ausgenommen sind Neuaufforstungen von Grünflächen.
Ortsbürgermeister Thomas Weyrich sagte, er sei bislang immer ein glühender Verfechter für einen solchen Zweckverband gewesen. Doch nachdem nun seine Ortsbürgermeisterkollegen von Dittweiler und Altenkirchen ihm gegenüber bekundet hätten, einem Beitritt eher kritisch gegenüberzustehen, sei auch er mittlerweile sehr skeptisch geworden. Die Reviere würden dann nicht mehr zusammenhängend sein, so seine Argumentation.
Fragen zum Satzungsentwurf, dem die Ratsmitglieder zustimmten, gab es nicht. Ein Beitritt zum Zweckverband blieb allerdings offen.
Wie Forstamtsleiterin Gabi Kleinhempel bei ihren Besuchen in Ortsgemeinderäten immer betonte, sei die Gründung von Forstzweckverbänden keine neue Idee, sondern sei schon vor 20 Jahren ein grundsätzlicher Gedanke des Gesetzgebers gewesen. Kleinhempel sprach sich in den Gemeinderäten dafür aus, dass sich die kommunalen Waldbesitzer zu einem leistungsstarken Forstzweckverband zusammenschließen mögen. Fast alle 22 Gemeinderäte standen einem solchen Zweckverband grundsätzlich positiv gegenüber. Krottelbach hat seinen Wald aber bereits verpachtet.
Erfassung alle zehn Jahre
Mittlerweile sind alle Einrichtungswerke zum Stichtag 1. Oktober aktualisiert. Ein neues Einrichtungswerk war Grundvoraussetzung, um überhaupt einem Zweckverband beitreten zu können. Solche Einrichtungswerke werden je nach Größe des Waldes vom Landesforstamt alle zehn Jahre erneuert. Vereinfacht gesagt, Aufgabe der Forsteinrichtung ist es, sicherzustellen, dass die vielfältigen Leistungen und Wirkungen des Waldes dauernd und optimal zum Nutzen der Gesellschaft zur Verfügung stehen.