Lauterecken-wolfstein
Flächennutzungsplan soll in vier Jahren fertig sein
Der Verbandsgemeinderat hat am Dienstagabend die Planungsvergabe beschlossen. Die Bedeutung des Flächennutzungsplans für die Photovoltaik-Pläne in den Gemeinden hob Ratsmitglied Matthias Wappner hervor – und fragte nach der Dauer der Planung.
Mindestens vier Jahre werde es dauern, bis der Flächennutzungsplan fertig ist, sagte Bürgermeister Andreas Müller. Und weiter erklärte er: Es sei noch nicht klar, ob eine Negativ- oder eine Positivausweisung erfolgen werde. Sprich: Ob dezidiert jene Flächen ausgewiesen werden, auf denen Freiflächenanlagen realisiert werden können, oder ob ein Kriterienkatalog erstellt wird, für welche Flächen ein Solarpark tabu ist.
Bebauungspläne parallel entwickeln
Helmut Dahlmanns, Leiter des Fachbereichs Bauen, erläutert auf Anfrage der RHEINPFALZ: Bebauungspläne, die für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erforderlich sind, können auch im Parallelverfahren aufgestellt werden. Sie sind generell aus dem Flächennutzungsplan abzuleiten, können aber schon genehmigt werden, auch wenn unterm neuen Flächennutzungsplan „noch nicht die Unterschrift drunter ist“. Jedoch müsse für die betreffende Fläche absehbar sein, dass ein Solarpark dort zulässig ist. Die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde habe bereits signalisiert, dass zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt im Flächennutzungsplan-Verfahren Bebauungspläne möglich sein werden.
Über die Kosten zur Erstellung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes machte Müller aufgrund von Daten- und Bieterschutz keine öffentlichen Angaben. Jedoch erläuterte er, dass die Ausschreibung wegen einer erwarteten Summe von mehr als dem Schwellenwert von 214.000 Euro europaweit erfolgte und von einem Fachbüro abgewickelt wurde. Ein Landschaftsplan ist als naturschutzrechtliches Fachgutachten zur Bauleitplanung erforderlich. Der Flächennutzungsplan muss neu aufgestellt werden, um die Flächennutzungspläne der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden Lauterecken und Wolfstein zu vereinen.
Dazu ein Landschaftsplan
Von fünf Planungsbüros, die sich für die Erstellung des Flächennutzungsplans beworben hatten, und zweien, die den Landschaftsplan erstellen wollten, konnten jeweils nur drei und eines alle Kriterien erfüllen. Der Preis spielt dabei nur zum Teil eine Rolle, er ist zu 35 Prozent entscheidend beim Flächennutzungsplan und zu 60 Prozent beim Landschaftsplan. Auch die geplante Methodik und Herangehensweise spielen eine Rolle.
Nach Vorstellungsgesprächen im Januar hat das Beurteilungsgremium, dem für die Verbandsgemeinde Andreas Müller und Helmut Dahlmanns (Fachbereich 2) angehörten, sich für das Büro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Part GmbH (Kaiserslautern) und für das Büro WSW & Partner GmbH (Kaiserslautern) entschieden. Der Verbandsgemeinderat stimmte zu. Die Landschaftsplanung könne jedoch erst vergeben werden, wenn der Förderantrag (maximal 40.000 Euro) positiv beschieden sei, erklärte Müller.