Kreimbach-Kaulbach / Neustadt Erdaushubdeponie Kreimbach-Kaulbach darf gebaut werden
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage eines Nachbarn gegen die Erdaushubdeponie abgewiesen. Das hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, die die Anlage genehmigt hatte, mitgeteilt. Die Basalt-Actien-Gesellschaft, eine Zweigniederlassung der Südwestdeutschen Hartsteinwerke, betrieb im Kreimbach-Kaulbacher Steinbruch bis 2014 Feldspat-Tagebau und beabsichtigen nach dessen Stilllegung die Errichtung und den Betrieb einer Deponie zur Ablagerung von gering belasteten mineralischen Abfällen. Laut SGD soll von dem 440.000 Quadratmeter großen Steinbruch eine Fläche von 46.500 Quadratmetern für diese Deponie genutzt werden. Geplant sei ein Ablagerungsvolumen von 2,4 Millionen Kubikmetern über einen Zeitraum von 16 Jahren – und damit eine jährliche Anliefermenge von 150.000 Kubikmetern. Der Planfeststellungsbeschluss leide weder an Verfahrensfehlern noch an inhaltlichen Mängeln, heißt es in dem Urteil. Insbesondere sei durch ein Gutachten nachgewiesen, dass es auf dem Grundstück des Klägers nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub kommen werde. Das Urteil ist rechtskräftig.