Krottelbach RHEINPFALZ Plus Artikel Ein eigenes Forstrevier

Krottelbach will sich künftig selbst um seinen Wald kümmern.
Krottelbach will sich künftig selbst um seinen Wald kümmern.

Krottelbach hat nun sein eigenes Forstrevier, das Revier Nummer 13. Der Wald auf dem Gelände der Ortsgemeinde gehört künftig nicht mehr zum Revier Glan-Münchweiler. Warum der Prozess über zwei Jahre dauerte – das schildern Ortsbürgermeister Karlheinz Finkbohner und Gabi Kleinhempel, die Leiterin des Forstamtes Kusel, recht unterschiedlich.

Die Gemeinde hatte vor über zwei Jahren ihren Wald an das in der Eifel beheimatete Unternehmen Schmitz verpachtet. Um zusätzlich die Beförsterungskosten einzusparen, strebte Krottelbach einen Austritt aus dem Revier Glan-Münchweiler an. Um austreten zu können, muss die Gemeinde bei der Unteren Forstbehörde, also beim Forstamt Kusel, ein sogenanntes Revierabgrenzungsverfahren einleiten. Vereinfacht gesagt: Sind alle zwölf kommunalen Waldbesitzer im Revier Glan-Münchweiler mit dem Austritt einverstanden, ist das Verfahren quasi abgeschlossen. Wenn keine Einigung zustande kommt, geht das Abgrenzungsverfahren an die Obere Forstbehörde nach Neustadt.

Ortsbürgermeister Finkbohner teilte in der Ratssitzung mit, dass mit Schreiben vom 9. September Krottelbach aus dem Revier Glan-Münchweiler herausgenommen wurde und nach einer vierwöchigen Widerspruchsfrist künftig als eigenständiges Revier beim Landesforstamt geführt werde. Auf Nachfrage aus dem Rat, lastete er die lange Zeit des Verfahrens indirekt dem Forstamt Kusel an. Es habe zwischen Rechtsanwalt und Forstamt Kusel einen umfangreichen Briefwechsel gegeben. Kusel hätte immer wieder Nein gesagt. Erst als die Korrespondenz nach Neustadt ging, sei alles recht schnell gegangen, so die Darstellung von Ortsbürgermeister Finkbohner im Krottelbacher Rat.

Justiziar des Waldpächters dabei

Im Gespräch mit der RHEINPFALZ widerspricht Forstamtsleiterin Kleinhempel: „Es gab nie einen Schriftwechsel zwischen einem Rechtsanwalt, im Sinne von Rechtsbeistand.“ Richtig sei, dass Ortsbürgermeister Finkbohner im August 2018 das Forstamt, wie auch die übrigen zwölf kommunalen Waldbesitzer, informierte, rückwirkend zum 1. Juni 2018 aus dem Revier Glan-Münchweiler austreten zu wollen. Daraufhin habe sie auf das Abgrenzungsverfahren hingewiesen. Zu einem Termin in Kusel haben Waldpächter Schmitz seinen Justiziar mitgebracht. Laut Kleinhempel wurde auch ihnen das Verfahren genau erklärt sowie erforderliche Karten und Tabellen zur Verfügung gestellt. Erst ein Jahr später, im Juni 2019, habe Finkbohner im Namen der Gemeinde dann das formelle Abgrenzungsverfahren eingeleitet. „Weil nicht alle kommunalen Waldbesitzer der Abgrenzung zustimmten, wurde im Februar das Verfahren fristgerecht, entsprechend der sogenannten Durchführungsverordnung, an die Obere Forstbehörde nach Neustadt abgegeben“, so Kleinhempel.

Nach Aussage von Ortsbürgermeister Finkbohner hat Pächter Schmitz seine jährlichen Pachtgebühren von zurzeit 5952 Euro auf 6816 Euro erhöht. Wegen der niedrigen Langholzpreise habe er im Einvernehmen mit der Gemeinde zeitweise eine geringe Pacht gezahlt. Außerdem habe sich Schmitz bereit erklärt, die Kosten für die Berufsgenossenschaft zu übernehmen. Genannt wurde ein Betrag von 2300 Euro. Aufforstungen, die Pflege der natürlichen Verjüngung, aber auch Verkehrssicherungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Waldbesitzers, also der Gemeinde. Gleiches gilt für die Erhaltung und Herstellung von Waldwegen.

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