Medard / Kaiserslautern
Dreieinhalb Jahre Haft für Feuerteufel
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte zwischen Februar und Juni 2019 mehrere Straftaten begangen hatte. Demnach hatte der 42-Jährige im Februar 2019 ein Haus mit einer Feuerwerksrakete beschossen. Die Rakete explodierte zwischen Rollladen und Scheibe und richtete Schaden an; ein Feuer brach glücklicherweise nicht aus.
Weiterhin hatte heute 42-Jährige zwei Monate später in Medard eine Mülltonne angezündet, die auf dem Bürgersteig stand. Auch dieses Feuer blieb weitgehend folgenlos. Im Gegensatz zu einem weiteren Vorfall, bei dem er ein Gartenhaus mit Hühnerstall abgebrannt hat. Die Feuerwehr verhinderte, dass der Brand auf das angrenzende Wohngebäude übergriff. Wie der Leiter des Kaiserslauterer Amtsgerichts, Klaus Hartmann, mitteilte, kam noch eine Straßenverkehrsgefährdung hinzu – bei seiner Flucht vor der Polizei hatte er zudem keinen Führerschein und war im Besitz von Betäubungsmitteln.
Noch nicht rechtskräftig
Die Kammer sprach den bereits wegen mehrerer Delikte polizeibekannten 42-Jährigen in allen Vorwürfen schuldig und verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Hartmann zufolge ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Bis 19. Januar können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung gegen die Entscheidung des beim Amtsgericht angesiedelten Schöffengerichts einlegen.
Angeklagter schweigt
Der 42-Jährige wurde im Juni 2019 festgenommen, nachdem die Ermittler ihm „durch die Aufzeichnungen einer Videokamera“ auf die Schliche gekommen waren. Diese wurden in Medard aufgehängt, nachdem ein Brandstifter zuvor den Ort und den Raum Lauterecken unsicher gemacht hatte. „Allein in Medard hatte es binnen drei Jahren 24-mal gebrannt“, sagt Ortsbürgermeister Albert Graf, der die knapp achtstündige Verhandlung vor dem Schöffengericht am Dienstag verfolgt hat. Dort habe der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen, sagt Graf. Ob der Verurteilte auch mit vorherigen Brandstiftungen in Verbindung steht, sei nicht Teil der Verhandlung gewesen, ergänzt Graf.