Kreis Kusel Corona: Inzidenzwert sinkt weiter

Ein Modell des Coronavirus’.
Ein Modell des Coronavirus’.

Zwei Corona-Neuinfektionen vermeldet die Kreisverwaltung am Mittwochnachmittag: ein Fall in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und einer im Oberen Glantal. 90 aktive Infektionsfälle gibt es derzeit im Kreis: 30 in der VG Kusel-Altenglan, 25 in der VG Lauterecken-Wolfstein und 35 im Oberen Glantal. Der Inzidenzwert, die Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage berechnet auf 100.000 Einwohner, liegt bei 29,7. Vom Wochenbeginn mit 52,6 war er am Dienstag auf 36,5 gesunken. In die Berechnung werden die hier gemeldeten US-Streitkräfte einbezogen. Die Hospitalisierungsinzidenz der Westpfalz beträgt 1,6, der landesweite Anteil von Covid-19-Patienten an der Intensivbettenkapazität 4,83 Prozent. Diese drei Leitindikatoren bilden die Basis für die Einstufung einer Region in Warnstufen, Stufe 1 gilt automatisch.

Info

  • Sieben-Tage-Inzidenz: Warnstufe 1 – bis 100, Warnstufe 2 – 101 bis 200, Warnstufe 3 – über 200; Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (bezogen auf das Versorgungsgebiet Westpfalz): Warnstufe 1 – bis vier neu aufgenommen Hospitalisierungsfälle je 100.000 Einwohner, Warnstufe 2 – fünf bis zehn, Warnstufe 3 – über zehn; Anteil Corona-Patienten bei Intensivbetten (landesweit): Warnstufe 1 – bis zu sechs Prozent, Warnstufe 2 – mehr als sechs bis zwölf Prozent, Warnstufe 3 – mehr als zwölf Prozent.
  • Erreichen an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den festgelegten Wertebereich, gilt ab dem übernächsten Tage die nächste Warnstufe. Mit dem gleichen Mechanismus wird die Warnstufe bei Unterschreitung der Werte wieder herabgesetzt.
  • Warnstufe 1 (gilt automatisch): Treffen von maximal 25 Personen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit maximal 250, Geimpfte und Genesene jeweils nicht berücksichtigt; Warnstufe 2: Treffen von maximal zehn Personen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit maximal 100, Geimpfte und Genesene jeweils ausgenommen, in weiterführenden Schulen gilt Maskenpflicht auch am Platz; Warnstufe 3: Treffen von maximal fünf Personen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit maximal 50 Personen, Geimpfte und Genesene jeweils ausgenommen, in allen Schulen gilt Maskenpflicht auch am Platz.

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