Polizistenmord RHEINPFALZ Plus Artikel Anwalt von Andreas S. fordert von Opferfamilie fünfstellige Summe

Anwalt Lars Nozar – hier rechts neben dem Hauptangeklagten Andreas S. – will der Familie der ermordeten Polizeianwärterin eine R
Anwalt Lars Nozar – hier rechts neben dem Hauptangeklagten Andreas S. – will der Familie der ermordeten Polizeianwärterin eine Rechnung über mehrere Zehntausend Euro schreiben. Das kündigte er in seinem Podcast zum Prozess an.

Die Verteidiger des mutmaßlichen Polizistenmörders Andreas S. haben angekündigt, der Familie der getöteten Polizistin eine Rechnung über mehrere Zehntausend Euro zu stellen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die psychiatrischen Gutachten zu den Angeklagten.

Im Prozess wegen der Polizistenmorde von Kusel soll zügig das Urteil fallen: am 22. November. Es ist allerdings offen, ob das Gericht seinen Zeitplan einhalten kann. Denn der Anwalt des Hauptangeklagten Andreas S. hat in seinem Podcast zum Prozess weitere Anträge angekündigt, darunter einen weiteren Beweisantrag.

Worum es dabei geht, bleibt bis Montag das Geheimnis von Anwalt Lars Nozar. In seinem Podcast raunt er geheimnisvoll, ohne inhaltlich etwas zu verraten. Telefonische Nachfragen laufen ins Leere. Die Kanzlei von Leonard Kaiser, dem zweiten Anwalt von Andreas S., teilt knapp mit, man äußere sich nicht.

Familie B. hatte Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert

Anwalt Nozar provoziert gerne, so wie sein Mandant Andreas S. eben auch. Eine besondere Provokation trägt er in seinem Podcast vor. Diese bezieht sich auf den Antrag der Familie der ermordeten Polizeianwärterin. Eltern und Schwestern hatten über ihre Anwälte Schmerzensgeld und Schadensersatz von Andreas S. verlangt – im laufenden Strafprozess. Als das Gericht zu erkennen gab, dass es mit diesem Vorstoß nicht glücklich ist, weil es den Prozess sehr in die Länge ziehen könnte, zog die Familie ihren Antrag drei Tage später zurück.

Lars Nozar, der Verteidiger von Andreas S., argumentiert nun, der Antrag habe Kosten ausgelöst. Schließlich hätten er und sein Kollege Leonard Kaiser ihren Mandanten Andreas S. gegen die Forderung verteidigen und diese zurückweisen müssen. Die Kosten für diese Arbeit beziffert Lars Nozar in seinem Podcast mit einem Betrag „im stabilen fünfstelligen Bereich“. Sie kämen nun auf die Familie der ermordeten Polizeianwärterin zu. Nozar beteuert: „Das tut mir persönlich absolut leid“, aber das sei nun mal „die Rechtsfolge“.

Anwalt von Familie B.: Forderung „nicht nachvollziehbar“

Auf Anfrage der RHEINPFALZ sagte Olaf Möller, der Anwalt der Familie der Polizistin B., die Forderung von Lars Nozar sei „nicht nachvollziehbar“, zumal Nozar maximal „drei Minuten“ zu dem Antrag gesprochen habe. Möller erwartet nicht, dass Nozar mit seiner Geldforderung durchkommt. Nozar müsse dem Gericht erst mal eine Rechnung aufmachen, dann setze es etwaige Kosten fest.

Gericht sollte erfahren, wie es den Eltern und Schwestern der Ermordeten geht

Anwalt Möller rechtfertigte seinen Antrag, den er im Namen der Eltern und Schwestern der Polizistin stellte. Der Familie sei wichtig gewesen, „dass das Gericht mitbekommt, wie es den Angehörigen der Opfer des Angeklagten geht“. Er, so Möller, hätte sich vorstellen können, dass das Gericht im Wesentlichen aufgrund der ärztlichen Unterlagen über den Antrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheidet. Nachdem das Gericht aber angedeutet habe, die Eltern und Schwestern ausführlich im Prozess befragen zu wollen, habe er den Antrag zurückgezogen, weil das für die Familienmitglieder nicht infrage gekommen wäre. Möller ließ offen, ob die Familie nun eine Zivilklage gegen Andreas S. einreicht. Es sei klar, dass bei dem Hauptangeklagten, der nach eigenen Angaben zahlungsunfähig ist, „in den nächsten hundert Jahren nichts zu holen“ sei.

„So etwas habe ich in einem Prozess noch nie erlebt“

Wenn es nach dem Zeitplan des Gerichts geht, wird am Montag zum drittletzten Mal verhandelt. An diesem Tag geht es um die Persönlichkeit der beiden Angeklagten, um mögliche psychische oder psychiatrische Erkrankungen, um ihre Schuldfähigkeit. Mit Spannung wird erwartet, was Professor Michael Rösler über den Hauptangeklagten sagen wird. Denn Andreas S. hat sich vor Gericht aufgeführt, wie es ein Angeklagter selten oder nie tut. Ein beteiligter Anwalt, der seit Jahrzehnten im Beruf steht, sagte: „So etwas habe ich in einem Schwurgerichtsprozess noch nie erlebt.“ Andreas S. schrie, weinte, sprang herum, belehrte, dozierte. An manchen Tagen stundenlang. Er vernahm Zeugen und Sachverständige, drängte am Richtertisch Polizeibeamte zur Seite. Er stand im Mittelpunkt, aber er stellte sich auch in den Mittelpunkt, wobei er so tat, als habe die schreckliche Tat, bei der zwei junge Menschen quasi hingerichtet wurden, nichts mit ihm zu tun. Ein Wort des Bedauerns, gar der Reue fiel nie.

Professor Rösler leitete bis vor vier Jahren das Institut für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie der Uniklinik Homburg.

Der Nebenangeklagte Florian V., der im Prozess unauffällig blieb, wird von Ralf Werner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in Bingen, begutachtet.

Alle Informationen rund um den Mord an den beiden Polizisten sowie den laufenden Prozess gibt es in einem Blog der RHEINPFALZ: rheinpfalz.de/prozess-blog. Redakteur Georg Altherr berichtet auch im Video von den Verhandlungstagen.

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