Kusel / Lauterecken RHEINPFALZ Plus Artikel Amtsgericht: Gehwegparker muss wegen Notsituation keine Strafe zahlen

Die Verhandlung fand am Donnerstag am Kuseler Amtsgericht statt.
Die Verhandlung fand am Donnerstag am Kuseler Amtsgericht statt.

Swen Mohr hat vor rund elf Monaten sein Auto in Lauterecken mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt – und dafür ein Protokoll kassiert. Nun wurde die Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt.

Als seine kranke Tante schnell Hilfe benötigte, setzte sich Swen Mohr ins Auto und fuhr von Hausweiler in den Nachbarort Lauterecken. Ohne zu wissen, was ihn erwartete, stellte er sein Auto ab und eilte in die Wohnung der Tante. Später traf er am Auto auf einen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Der stellte gerade ein Protokoll für das Parken auf dem Gehweg aus: 55 Euro.

Das war im vergangenen Juli. Mohr bestreitet nicht, dass er mit zwei Reifen auf dem Gehweg stand. Er sagt, die Rettungswege seien offen geblieben. Er mache dem Aussteller des Protokolls keinen Vorwurf, sagt der Hausweilerer. Doch er ärgere sich darüber, dass die Verwaltung kein Verständnis für die damalige Situation gezeigt habe.

Richter erkennt Notlage an

Mohr machte im Netz auf die Sache aufmerksam. Die RHEINPFALZ berichtete. Er nahm sich einen Anwalt. Am Donnerstag wurde der Fall vor dem Kuseler Amtsgericht verhandelt.

Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt. Mohr muss das Bußgeld nicht bezahlen, sagt der zuständige Richter. Die Begründung: Bei Notlagen gebe es Ermessensspielräume. Eine solche Situation habe an jenem Juli-Tag vorgelegen, sodass ein Bußgeld in diesem Fall nicht erforderlich sei. Vor Gericht habe er den Verstoß als solchen eingeräumt, sagt Mohr. Deshalb müsse er für die Auslagen für seine Verteidigung aufkommen, die Kosten des Verfahrens trage das Land.

Verwaltung hält an harter Linie fest

Mohr ist zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Er betont aber auch, dass geltende Regeln ihre Berechtigung haben. Und dass Parken auf dem Gehweg, wenn man beispielsweise Brötchen kaufe, nun mal nicht in Ordnung sei.

Bürgermeister Andreas Müller erfuhr von der RHEINPFALZ von der Entscheidung des Gerichts. Er betont: Die Verwaltung wende als Exekutive das Gesetz an. Wenn es das Gericht anders sehe, dann sei das so. In einem Rechtsstaat könne jeder Einspruch einlegen und dass Mohrs Einspruch Erfolg hatte, sei keine persönliche Niederlage.

Müller und der Fachbereichsleiter Yannick Wendel versichern jedoch, dass sich an der harten Linie der Verwaltung nichts ändern werde. Der Gehweg sei für Fußgänger da. Nicht die Verwaltung, sondern der Gesetzgeber habe das Bußgeld auf 55 Euro angehoben.

Müller: „Verlierer schutzbedürftige Menschen“

Auch in diesem Fall sei der Gehweg faktisch blockiert gewesen. Ob 50 Zentimeter weiter da oder dort geparkt worden wäre, hätte an der Situation für den Autofahrer kaum etwas geändert, nur wäre dann der Gehweg für Fußgänger frei gewesen, schildert Wendel. Die Verwaltung nehme lieber eine Niederlage um 55 Euro in Kauf, als nicht geahndet zu haben und es wäre ein Unfall passiert.

Müller zufolge gelte in solchen Fällen das Verursacherprinzip und der Betroffene werde als Mitverursacher angesehen. Das Ordnungsamt sei für alle Einwohner da und besonders den Fußgängern jeden Alters verpflichtet. Daher werde die Kontrolle und das Ausstellen der Protokolle weiterhin konsequent erfolgen. Er betont: Verlierer sei nicht das Ordnungsamt, sondern alle schutzbedürftigen Menschen. „Wenn das erste Kind angefahren oder getötet wird, werde ich diese Entscheidung, die ich sorgfältig aufbewahren werde, den Eltern und Angehörigen zukommen lassen. Es geht nicht um mich, es geht um den Schutz aller Menschen, den wir als Ordnungsamt zu beachten haben, und nicht nur um die Bequemlichkeit anderer Menschen.“

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