Kusel
Am Bahnübergang im Industriegebiet derzeit weder Schranke noch Lichtanlage vorgesehen
Gegen 13 Uhr war am vergangenen Samstag ein Autofahrer auf dem Bahnübergang im Kuseler Industriegebiet mit einem Zug zusammengestoßen. Der Fahrer war gerade auf dem Rückweg von der Grünschnittsammelstelle als sein Wagen von Zug erfasst wurde.
Keine schlechte Sicht
Laut Polizei hat der Zugfahrer mitgeteilt, dass er wie vorgeschrieben ein Signal abgegeben habe. Der Autofahrer kam bei dem Zusammenprall glimpflich davon, erlitt lediglich eine Schulterprellung – sein Auto dürfte allerdings nur noch Schrottwert besitzen.
Wer sich vor Ort ein Bild macht, wird feststellen, dass die Sicht sowohl in Richtung Rammelsbach als auch in Richtung Kusel recht gut ist. Nur wer aus Richtung Industriegebiet zur Grünschnittsammelstelle will, hat durch die Büsche am Gleisrand etwas eingeschränkte Sicht in Richtung Kusel – was aber auch kein allzu großes Problem darstellt, wenn man sich dem Bahnübergang langsam nähert.
Vor dem Bahnübergang weisen ein Schild und ein Andreaskreuz auf die Gefahren eines möglicherweise herannahenden Zuges hin. Dennoch war es nicht der erste Unfall, der sich an dieser Stelle ereignet hat.
Auf Anfrage der RHEINPFALZ erklärte ein Bahn-Sprecher zu der Frage, warum dort keine Schranke oder eine Lichtanlage installiert ist, dass „an eingleisigen Nebenstrecken, die mit Geschwindigkeiten von maximal 80 Kilometern pro Stunde befahren werden, sogenannte nicht technisch gesicherte Bahnübergänge zulässig sind“.
Keine konkrete Aussage
Das heißt, dass an solchen Übergängen keine Schranken oder Lichtanlagen installiert sein müssen. Vielmehr muss sich der Verkehrsteilnehmer „vor dem Überqueren des Bahnübergangs Übersicht auf die Bahnstrecke verschaffen und gegebenenfalls auf hörbare Signale der Züge achten“.
Die Frage, ob die Bahn beabsichtige, an dem Übergang nach dem Unfall eine Schranke oder eine Lichtanlage zu installieren, ließ der Bahnsprecher noch offen. Er teilte lediglich mit, dass Bahnübergänge mit technischer Sicherung generell zwei Mal pro Jahr inspiziert und zudem nach Unfällen sogenannte Sonderverkehrsschauen durchgeführt werden.
An diesen Vor-Ort-Terminen seien Bahn, Gemeinde, Straßenbaulastträger, die Straßenverkehrsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt sowie Vertreter der zuständigen Polizei und Bundespolizei beteiligt. Gegebenenfalls könnten daraus Maßnahmen zur Änderung von Sicherheitseinrichtungen abgeleitet werden.
Schuldfrage noch offen
Auch die Frage, wer bei einem solchen Unfall für den Schaden haften muss, sei nicht von der Bahn zu beantworten. Das sei generell Sache der Polizei, die bei ihren Ermittlungen auch die Haftungsfrage kläre. Auf Anfrage der RHEINPFALZ erklärte Joachim Emrich von der Polizeiinspektion Kusel, dass die Haftungsfrage bezüglich des Unfalls vom vergangenen Wochenende noch nicht geklärt sei. Man höre derzeit die Beteiligten und leite die Ergebnisse anschließend an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann über die Schuldfrage entscheide.