Kusel Zur Sache: Privatwaldbesitzer

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Im Einzugsgebiet des Forstamtes Kusel gibt es 5048 Hektar Kleinstprivatwald. In Rheinland-Pfalz sind 71 Prozent des Privatwaldes sogenannte Kleinstprivatwaldflächen mit insgesamt zirka 33.000 Besitzern. Doch ab wann wird eine solche Fläche überhaupt so bezeichnet? Zwischen 1000 Quadratmetern und zehn Hektar ist Wald im Privatbesitz Kleinstprivatwald. Ab 10,1 Hektar bis 100 Hektar nennt man dies Kleinprivatwald. Es gibt wenige Waldeigentümer mit mehr als zehn Hektar Wald im Kreis Kusel, wie die Forstamtsleiterin Gabi Kleinhempel im Gespräch mit der RHEINPFALZ erklärt. Kleinstprivatwälder sind in der Überzahl und oft schwierig zu bewirtschaften. Zum Beispiel durch eine schlechte oder gar keine Erschließung der Wälder oder unklare Eigentumsverhältnisse (etwa durch die Vererbung des Grundstückes). Das Forstamt berät Privatwaldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes. „Wir bieten gerade in der Waldpflege Hilfe an“, fährt die Amtsleiterin fort. So könne man sich beispielsweise bei Andreas Bonin, der das Privatwaldbetreuungsrevier leitet, zum Thema Waldbewirtschaftung kostenlos beraten lassen. So gebe es eine Probeauszeichnung, nach deren Prinzipien der Eigentümer weiterarbeiten könne. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Probesortierung und einer Probevermessung im Anschluss. „Die Holzaufnahmen müssen die Eigentümer aber selbst machen. Gebührenpflichtig wird’s, wenn diese Bewirtschaftungsaufgaben durch das Forstamt gemacht werden sollen.“ Wer hierzu Informationen benötigt, kann sich beim Forstamt, Telefon 06381 920730, erkundigen. Außerdem gibt auch der Kreiswaldbauverein, der eigens hierfür von Privatwaldeigentümern ins Leben gerufen wurde, weitere Informationen. Hier lohnt sich ein Blick auf die Internetseite unter www.wbv-kusel.de.

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