Kusel Kusel: 20-Jähriger bestellt Pizza bei Polizei und beleidigt Beamte

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Die Begründung geriet recht dürftig. „Ich weiß nix mehr. Blackout.“ Zuviel Wodka habe wohl die Zunge gelöst. Die Vorwürfe bestritten hat der 20-Jährige indes nicht: Weil er zwei Polizisten aufs Übelste beleidigt und einen gar attackiert hat, hat der Mann vom Kuseler Jugendrichter eine Verwarnung quittiert.

Wer die 18 überschritten hat, gilt in den Augen des Gesetzes noch nicht zwangsläufig als erwachsen. Erst ab 21 bekommen Sünder hierzulande die volle Härte des Strafgesetzbuchs zu spüren – oder auch nicht, je nach Einzelfall-Prüfung. Der 20-Jährige aus dem Nordkreis ist gemäß Jugendstrafrecht verurteilt worden. Da er offenkundig „noch nicht über die sittliche Reife eines Erwachsenen“ verfüge, ließ der Jugendrichter den Mann noch mal mit einem hellblauen Auge davonkommen.

Bemerkungen weit unter der Gürtellinie

Warnende Worte – „so was darf nicht mehr passieren ...“ – und die Auflage, 30 Stunden ohne Lohn für die Allgemeinheit zu arbeiten: Damit sühnt der 20-Jährige seine Ausraster, die er sich im Februar in Lauterecken geleistet hat. Bei der Polizei anzurufen und eine Pizza zu bestellen, das mag er mit einer Flasche Wodka intus noch lustig gefunden haben, da hätten wohl auch die Beamten noch eher geschmunzelt. Als er aber verbale Pfeile abschoss und mit Worten unter die Gürtellinie zielte, wollten die Beamten der Veldenz-Inspektion die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Schon gar nicht nach einer folgenden Attacke: Einen Polizisten habe der 20-Jährige am Arm gepackt. Dabei strauchelte er wohl, ließ sich fallen – und kündigte vollmundig an, jetzt verfüge er ja wohl über Handhabe, dem Beamten eine reinzuwürgen. Der Plan ist nicht aufgegangen. Stattdessen hat sich der junge Mann am Dienstag auf der Anklagebank des Kuseler Amtsgerichts eingefunden. Es war nicht ohne, was er den Polizisten in einer Nacht im Februar so alles an den Kopf geworfen hat. Die Formel „ACAB“ – eine englische Abkürzung, die den gesamten Berufsstand der Ordnungshüter in den Schmutz zieht – war noch das harmloseste. Da steht das B für Bastarde. Was der Mann sonst noch alles losgelassen hat – erst von Angesicht zu Angesicht, später telefonisch – waren Worte, die auf Bereiche weit unterhalb der Gürtellinie zielen.

Keine Erinnerungen mehr

Warum er das getan habe? Er wisse es nicht. „Weiß gar nichts mehr“, gab er zu Protokoll. „Warum haben sie bei der Polizei angerufen?“, wollte der Richter wissen., „Hab’ ich?“, lautete die Gegenfrage. „Weiß nicht. Sie müssen’s doch wissen.“ Schweigen. „Rufen sie dort öfter an?“ – „Selten – eigentlich gar nicht...“ In dem Moment platzte dem Jugendrichter der Kragen. „Wenn sie schon einen Blackout geltend machen wollen, müssen sie sich besser vorbereiten“, zürnte der Vorsitzende. Die Beamten berichteten, wie der Mann an jenem Abend auf der Wache aufgetaucht sei. Schwere psychische Probleme schiebe er vor sich her, zudem ein gewaltiges Alkoholproblem. Rettungswagen? Einweisung in die Klinik in Rockenhausen? Guter Rat war teuer. Der 20-Jährige schien es auch nicht sonderlich ernst zu meinen und trollte sich, um danach seine Beleidigungen telefonisch fortzusetzen. Allzu betrunken war er in jener Nacht nicht. Nach Aussage der Beamten aber wirft der Mann offenbar oft und gerne Drogen ein und beschäftigt die Dienstelle öfter. Konsequenz: Der Richter ordnete auch ein Gespräch bei der Suchtberatung an.

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