Kusel Im Zweifel die Polizei rufen

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Es ist schnell passiert: Kurz beim Ausparken nicht aufgepasst, und schon hat das Auto nebenan einen Kratzer. Was nun? Einen Zettel schreiben, die Polizei rufen oder unschuldig gucken und möglichst unauffällig verschwinden? Die RHEINPFALZ hat mit Beamten der Polizeiinspektionen in Lauterecken und Kusel gesprochen, wie oft es zu Parkremplern und Unfallfluchten kommt und was man tun kann, wenn man selbst betroffen ist.

Im Einzugsgebiet der Polizei Lauterecken gab es 2015 bislang 819 Verkehrsunfälle, davon 54 Parkunfälle. „Allerdings ist da ein gewisser Teil nicht erfasst worden, da manche Parkunfälle nicht als solche angezeigt werden“, erläutert Erik Hippchen, Sachgebietsleiter Einsatz und Verkehr der Polizei Lauterecken. Hinzu komme, dass „die Leute sich oft sofort einigen und keine Polizei hinzugezogen wird“, berichtet Hippchen. Bei Unfallfluchten würde „in jedem Fall“ die Polizei eingeschaltet. Dies sei auch wichtig, da Unfallflucht bei Parkremplern häufiger als bei anderen Verkehrsunfällen auftrete. Bei den 54 Parkremplern im Bereich um Lauterecken gab es 20 Unfallfluchten, was einen Schnitt von 37 Prozent bedeute. Hippchen bezeichnete die Zahlen als „sehr überraschend“, da bei sonstigen Fahrunfällen nur bei ungefähr jedem zehnten Unfall geflohen werde. Die durchschnittliche Aufklärungsquote bei Unfallfluchten liege innerhalb geschlossener Ortschaften bei 40,35 Prozent. Dies sei „ein guter Schnitt“. Für Menschen, die eine Unfallflucht begehen, liegt die Höchststrafe laut Strafgesetzbuch bei immerhin drei Jahren Freiheitsentzug. Hippchen: „Die Höchststrafe wird eher selten verhängt, in der Regel wird der Täter mit einer Geldbuße bestraft, die sich nach dem Einkommen richtet.“ Hippchen rät dazu – so man sich nicht sofort mit dem Unfallverursacher einigen kann –, die Polizei zu rufen, denn: „Schaden kann das ja nicht“. Anders sieht der Fall aus, wenn der Verursacher auch noch Unfallflucht begeht. Dann solle man auf jeden Fall die Polizei einschalten, die unter anderen mit Hilfe von Presseaufrufen oder Zeugenaussagen ermittelt. Für Zeugen sei es außerdem wichtig, den Verursacher eines Unfalls sofort anzusprechen, da dieser den Unfall womöglich nicht bemerkt hat und unabsichtlich Unfallflucht begeht. Dies sollte allerdings nur getan werden, sofern dies eindeutig gefahrlos möglich ist. Zudem sollte man als Zeuge auf den Fahrer warten und die Polizei verständigen. Geschieht der Unfall auf dem Parkplatz eines Geschäftes, „sollte man auch den Halter des Fahrzeuges über die Kasse oder Information ausrufen lassen“, sagt Hippchen. Für den Verursacher sei es wichtig, sich zu erkennen zu geben. Auch er sollte warten und die Polizei informieren. Eine Möglichkeit sei es auch hier, den Fahrer ausrufen zu lassen. Als Wartefrist für den Täter gelte eine Dreiviertelstunde, die man mindestens am Fahrzeug auf den Halter warten muss. Hier gelte ebenfalls „dass man sich zwar ohne Polizei einigen kann, man mit der Polizei aber immer eine gewisse Rechtlichkeit auf seiner Seite hat“, wie es Polizist Erik Hippchen formuliert. Im Bereich der Polizeiinspektion Kusel mit der Polizeiwache Schönenberg-Kübelberg wurden im Jahr 2014 125 Unfälle aufgenommen. Davon 48 Unfallfluchten. Die Parkunfälle verteilen sich im gesamten Gebiet der Kuseler Polizei, die Mehrzahl der Unfälle ereigne sich auf den großen Parkplätzen im Industriegebiet Kusel. Ein weiterer Schwerpunkt in der Region sei der Parkplatz des Westpfalz-Klinikums. Nach derzeitigem Stand würden die Unfälle 2015 mehr werden, wobei die Schwerpunkte die gleichen blieben, so ein Beamter der Polizeiinspektion.

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