Kusel Der neue „Kamerad“ kann fliegen
Für die Bekämpfung von Bränden und in anderen Schadensfällen kann die Feuerwehr Kusel künftig auf eine Drohne mit Wärmebildkamera zurückgreifen. Das Spektrum des Einsatzes der Drohne bei der Feuerwehr reicht von der Lageerkundung über die Personensuche bis zur Gefahrstofferfassung. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Kusel erwarb das unbemannte Fluggerät mit Unterstützung von Sponsoren.
Stefan Fauß ist ganz angetan von der neuen Ausrüstung: „Das ist schon toll.“ Die Drohne könne etwa bei unübersichtlichen Gefahrenlagen eingesetzt werden, wodurch sich ein Einsatz von Feuerwehrleuten besser steuern lasse, erläutert Fauß, dem im Vorsitz des Fördervereins nach 18 Jahren kürzlich Volker Weingarth nachfolgte. Auch bei der Personensuche liefere das Fluggerät mit seiner Kamera wichtige Informationen für die Einsatzleitung. „Innerhalb von 20 Minuten lässt sich damit ein großer Teil der Winterhelle absuchen“, illustriert Fauß, der bei der Feuerwehr auf der Airbase Ramstein beschäftigt ist. Daneben sei die Drohne sehr hilfreich bei Großbränden oder bei Unfällen mit Gefahrstoffen. Denn sie liefere Bilder von einem Brand oder von einer Unfallstelle, ohne dass Einsatzkräfte bei der Aufklärung des Geschehens gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt würden, hebt der langjährige Vorsitzende des Fördervereins die Vorteile hervor. Insgesamt erlaube die Drohne, die über sechs Rotoren verfügt und Bilder aus der Vogelperspektive liefert, einen besseren Gesamtüberblick bei Gefahrenlagen, unterstreicht Feuerwehrmann Fauß. Auch weil sie in Bereiche gelangen könne, die für Feuerwehrkräfte etwa wegen Einsturzgefährdung von Gebäuden oder Bränden innerhalb einer Halle zu gefährlich oder nicht erreichbar seien. Vor einem Einsatz der Drohne, die rund 3000 Euro kostet und sich mit einer Geschwindigkeit von bis zu 70 Stundenkilometern bewegt, müssten Feuerwehrleute noch in Theorie und Praxis geschult werden, machte Fauß im Gespräch mit der RHEINPFALZ deutlich. Diese Schulung von „acht bis zehn Kameraden“ am Steuergerät sowie in den theoretischen Grundlagen übernähmen zwei Mitglieder, die bereits über Erfahrung mit der Navigation von unbemannten Flugobjekten verfügten. Für diese Praxisübungen stehe eine zweite Drohne zur Verfügung. Was bei der Verwendung einer Flugdrohne zu beachten ist, regelt die Drohnen-Verordnung, die seit April vergangenen Jahres in Kraft ist. Von der Erlaubnispflicht für den Betrieb einer Drohne sind der Neuregelung zufolge Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Technisches Hilfswerk, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Deutsches Rotes Kreuz befreit. Gefordert ist von den „Drohnen-Piloten“ ein Kenntnisnachweis, wenn das Fluggerät ein Gewicht von mehr als zwei Kilo hat. Zu beachten ist zudem, dass die Drohne nur bis 100 Meter Höhe und in Sichtweite fliegen darf, Flüge über Sperrgebiete, Krankenhäuser und Wohngrundstücke, in Kontrollzonen von Flugplätzen und über Menschenansammlungen untersagt sind.