Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Barbara Meierhöfer aus Waldmohr Herrin über die Flurbereinigung

Vermessungsingenieurin Barbara Meierhöfer. Foto: Sayer
Vermessungsingenieurin Barbara Meierhöfer.

Im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz ist Barbara Meierhöfer „Herrin über die Flurbereinigung“. Die Vermessungsingenieurin aus Waldmohr leitet in der Behörde in Kaiserslautern die Abteilung „Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung“, Nachfolgeorganisation des ehemaligen Kulturamtes, die für die Flurbereinigung zuständig ist.

Doch Meierhöfer pendelt wegen des Berufs nicht nur zwischen Waldmohr, wo sie auf dem elterlichen Bauernhof aufgewachsen ist, und dem nahen Kaiserslautern. Der Weg führt sie auch nach Neustadt an der Weinstraße, wo sie seit 2013 tätig ist. Denn in dem dortigen DLR Rheinpfalz ist sie auch nach dem Wechsel in die Westpfalz im Januar weiterhin kommissarische Abteilungsleiterin für Flurbereinigung in der Vorderpfalz.

In ihrem Berufsleben hat sich die Vermessungsingenieurin immer wieder mit dem Thema Flurbereinigung befasst. Nach dem Schulbesuch in Homburg und Zweibrücken studierte Meierhöfer in Karlsruhe Geodäsie (Vermessungswesen). Dem Examen folgte das Referendariat in der Landesverwaltung Baden-Württemberg. Weitere berufliche Stationen waren die Fachbehörden für Flurbereinigung in Sachsen und Thüringen sowie im Saarland. An der Universität Kaiserslautern lehrte sie einige Zeit Vermessungskunde im Fachbereich Bauingenieurwesen.

„Tolles Instrument“

Die Flurbereinigung, die eine Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes durch Zusammenlegung zersplitterter Flächen, Formung wirtschaftlicher Grundstücke und deren Erschließung über ein leistungsfähiges Wegenetz anstrebt, sei ein „tolles Instrument“, sagt die Abteilungsleiterin. Es habe sich immer der Zeit und dem gesellschaftlichen Wandel angepasst.

Während in der Frühphase der Bundesrepublik die Produktionssteigerung in der Landwirtschaft das Hauptziel gewesen sei, stünden heute die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Landwirte, die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Erhalt der ökologischen Vielfalt und Kulturlandschaft im Vordergrund. Neben der Verbesserung der Agrarstruktur gehörten auch Entwicklung des Tourismus, Umwelt- und Naturschutz, kommunale Entwicklung zu den Verfahrenszielen. Entgegen mancher Kritik sei etwa der Artenschutz bei den Bodenordnungsverfahren Standard, hebt Meierhöfer hervor. So lasse sich nachweisen, dass es als ein Ergebnis von Flurbereinigungen wieder mehr Arten gebe.

18 Verfahren im Kreis

Derzeit sind laut Meierhöfer im Kreis Kusel 18 Flurbereinigungsverfahren anhängig. Diese betreffen rund 6500 Hektar. Je nach örtlicher Gegebenheit sind in einem Verfahren zwischen 80 und 800 Grundstückseigentümer betroffen. Und es bestehe weiterer Bedarf an der Bodenordnung. Mitunter sei auch ein zweites Verfahren erforderlich, um die Flurzersplitterung zu beseitigen.

Die lange Dauer der einzelnen Verfahren, die sich über zehn Jahre erstrecken können, führt sie unter anderem auf den Personalabbau in den vergangenen Jahren zurück. Derzeit gibt es am Behördensitz Kaiserslautern 45 Mitarbeiter, die mit den Bodenordnungsverfahren in der West- und Nordpfalz beschäftigt sind. Überwiegend sind es Vermessungstechniker, Bauingenieure und Landespfleger.

Beeinflusst werde die Dauer zudem von nötigen Schritten wie Bildung einer Teilnehmergemeinschaft als Verfahrensträger, Ermittlung von Grundstückseigentümern beziehungsweise deren Erben und Wertermittlung für die betroffenen Flurstücke. Weitere Stufen sind ökologische Untersuchungen, Planung von Wege- und Gewässernetz und Anlagen zur Landschaftspflege sowie die Ausführung mit Wegebau, Gewässerrenaturierung und Baumpflanzungen.

Viele Etappen

Andere Etappen sind der Planwunschtermin, bei dem Teilnehmer ihre Wünsche zur Landabfindung anmelden können, Besitzübergang, Planfeststellung und Berichtigung der Grundbücher. Die Wirtschafts- und Feldwege, die gebaut werden, gehen nach Abschluss der Flurbereinigung in das Eigentum der Gemeinden über, die auch für den Unterhalt verantwortlich sind. Für den Bau von Wirtschaftswegen hätten sich die Standards wegen immer größerer und schwererer Maschinen stark verändert, erläutert die Vermessungsingenieurin. Nach aktuellen Richtlinien werde heute eine Fahrbahnbreite von 3,50 Metern plus ein Meter Randbefestigung zugrunde gelegt.

Einen Interessensausgleich zwischen allen an der Flurbereinigung Beteiligten und den unterschiedlichen, mitunter konkurrierenden Nutzungsansprüchen an die Landschaft zu erreichen, „ist das Tolle an der Arbeit“, sagt Meierhöfer. In diesem Spagat zwischen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen der Landwirte, Anliegen des Naturschutzes und Interessen der Allgemeinheit hätten die Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde die Aufgabe eines Moderators.

Fördersätze erhöht

In Rheinland-Pfalz sind aktuell rund 400 Flurbereinigungsverfahren anhängig, die von den sechs Dienstleistungszentren Ländlicher Raum abgewickelt werden. Zum 1. April wurden die Fördersätze für die Ausführungskosten um fünf Prozent erhöht. Angesichts gestiegener Baukosten und Mehraufwand beim Wegebau wurde der Kostendeckel von 1600 auf 2000 Euro je Hektar angehoben. Insgesamt fördert das Land, das auch die Verfahrenskosten trägt, die Flurbereinigung mit mehr als zehn Millionen Euro jährlich.

In seinem jüngsten Bericht dringt der Landesrechnungshof auf Einsparungen bei der Flurbereinigung. Bis 2033 könnten landesweit 160 Stellen in den Fachbehörden abgebaut und damit 14 Millionen Euro im Jahr gespart werden. Auch gebe es zu viele Standorte für die Abteilung Flurbereinigung, mahnt der Rechnungshof.

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