Kreis Kaiserslautern Waffenbesitz: Angeklagter zieht Berufung zurück

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Bruchmühlbach-Miesau. Im September verurteilte das Amtsgericht Landstuhl einen 31-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Weil er gegen dieses Urteil Berufung einlegte, musste sich das Landgericht Zweibrücken unter Vorsitz von Richter Michael Schubert gestern erneut mit dem Fall befassen. Letztendlich zog der Angeklagte seine Berufung zurück.

Der Mann wurde von zwei Justizbeamten in Handschellen dem Gericht vorgeführt. Zurzeit verbüßt er in der JVA Zweibrücken eine längere Haftstrafe wegen anderer Vergehen. Unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler damals mehrere scharfe Patronen für Winchestergewehre und Patronen für Magnumpistolen. 49 Kartuschen hatte er auf seinem Wohnzimmerschrank als Dekoration aufgestellt. Aber auch der Besitz von Kartuschen ist strafbar, erklärte ihm der Vorsitzende Richter und stellte ihm anheim, seine Berufung zu überdenken. Nach kurzer Beratungspause mit seinem Verteidiger zog der Angeklagte seine Berufung zurück. Staatsanwalt Stephan Heinekamp hatte keine Einwände, so dass die Berufung verworfen wurde. Für die Kosten dieses Verfahrens muss der 31-Jährige jedoch aufkommen. Mit den Worten: „Ich möchte Sie nicht mehr hier sehen“, schloss der Richter die Berufungsverhandlung und riet dem Verurteilten, die verbleibende Haftzeit in der JVA zu nutzen, um seine Drogenproblematik in den Griff zu kriegen. |nzg

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