Kreis Kaiserslautern
Vogelgrippe: Die Geflügelställe in Stadt und Landkreis Kaiserslautern bleiben dicht
Seit dem 30. Oktober gilt in Stadt und Landkreis Kaiserslautern eine amtlich verordnete Stallpflicht für Geflügel und sämtliche andere in Gefangenschaft gehaltenen Vögel. Hintergrund ist eine weltweit grassierende Vogelgrippewelle. Das hochpathogene H5N1-Virus, das die Aviäre Influenza auslöst, ist nichts Neues. Umgangssprachlich eher bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest liegt es eigentlich immer in der Luft, wenn Zugvögel über die Region hinwegziehen.
„Wir leben seit vielen Jahren damit“, drückt es Carsten Bartenbach, Vorsitzender der Rassegeflügelzüchter im Kreisverband Westpfalz, vorsichtig entspannt aus. Trotzdem: Für die Geflügelzüchter ist dieses „Vogelgrippe-Jahr“ bislang eine ziemliche Herausforderung. Auf behördliche Anordnung wurden aufgrund der Schwere der grassierenden Vogelgrippe alle Schauen und Ausstellungen abgesagt. Kein Zeigen der prächtigen Zucht, kein Austausch der Tiere – nichts. „Ärgerlich, aber nicht zu ändern“, sagt Bartenbach.
Kranich und Graureiher positiv getestet
Im Saarland hat das Federvieh seit Freitag, 28. November, die Freiheit im Auslauf zurück. Das saarländische Umweltministerium hat die verordnete Stallpflicht aufgehoben. Zur Begründung heißt es, die Anzahl der positiv getesteten Wildvögel sei stabil.
Auf Nachfrage bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern, ob auch hier in absehbarer Zeit mit dem Aufheben der Stallpflicht für Geflügel gerechnet werden könne, teilt die zuständige Pressestelle mit: „Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Kaiserslautern bleibt vorerst weiterhin in Kraft. In dieser Woche wurden erneut ein Kranich und ein Graureiher im Landkreis Südwestpfalz durch das Landesuntersuchungsamt in Koblenz positiv auf Aviäre Influenza getestet. Weiterhin konnten noch vereinzelte Kraniche auf den Zugrouten gesehen werden. Die Risikoeinstufung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist weiterhin auf hoch und das Landesuntersuchungsamt Koblenz empfiehlt die Aufrechterhaltung der Aufstallungspflicht. Die Kreisverwaltung Kaiserslautern befindet sich in enger Abstimmung mit den umliegenden Kreisen und die Sachlage wird regelmäßig unter dem Aspekt aktueller Entwicklungen und einem zu erwartenden Ende des Vogelzuges neu bewertet. Es gilt weiterhin, einen Eintrag des Virus in Geflügelbestände zu verhindern.“ Das heißt für Hühner, Ente, Gans und Co.: Sie müssen sich weiterhin drinnen oder unter gesondert eingerichteten Überdachungen in Geduld üben.
1,5 Millionen Tiere getötet
Schuld an der Stallpflicht ist die Tatsache, dass das Virus die wilden Vögel als Wirt braucht. Sie tragen ihn in sich, ziehen von einem Ort zum anderen, überqueren Ländergrenzen und scheiden das Virus unterwegs mit ihren Hinterlassenschaften aus. Dann schlägt das H5N1 zu, nimmt, was es kriegen kann, egal ob Familienhuhn, den wertvollen Zuchthahn, Nachbars Gans oder das gewerbliche Geflügel.
In diesem Jahr scheint das Virus besonders gefährlich zu sein. Allein in deutschen Geflügelhaltungen sind in den vergangenen Wochen rund 1,5 Millionen Tiere wegen Vogelgrippe-Nachweisen im Stall getötet worden. Was es bisher auch in dieser Form noch nicht gegeben hat: Abertausende Kraniche waren nicht nur der Wirt des Virus, er hat sie getötet, genau wie zahlreiche Wildgänse und andere Zugvögel auch.
Vogelzug ebbt langsam ab
Langsam ebbt der Vogelzug allerdings ab – und mit ihm wohl auch die Gefahrenlage. Bis dahin gilt es, die Hygienemaßnahmen im Geflügelstall hochzuhalten. Das gilt auch für Vogelfutterstellen im Garten. Laut Naturschutzbund können Singvögel ohne große Sorge gefüttert werden, da sie nicht als gefährdet gelten. Aber es gibt auch andere Vogelkrankheiten, die an verunreinigten Futtersystemen schnell übertragen werden können.
H5N1 ist bei hoher Infektionsdosis zwar prinzipiell auch auf den Menschen übertragbar. Dem Robert Koch-Institut zufolge ist in Deutschland jedoch noch kein H5N1-Fall bei einem Menschen bekanntgeworden. Einen verendeten Wildvogel ungeschützt anzufassen, ist dennoch keine gute Idee.