Hauptstuhl Steuersätze: Hauptstuhler Rat will eigenen Weg gegen Kommunalaufsicht gehen
In der Vorlage für die Hauptstuhler Ortsgemeinderatssitzung steht zum Haushalt 2025: Für den geplanten Investitionskreditbedarf der Gemeinde in Höhe von 17.200 Euro ist eine Erhöhung um jeweils einen Prozentpunkt bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer notwendig. Die Grundsteuer B müsse von 600 auf 601 Prozent, die Gewerbesteuer von 400 auf 401 Prozent angehoben werden.
Zum Hintergrund: Ein erster Haushaltsentwurf wies ein Minus in Höhe von 165.000 Euro. Nach diversen Streichungen landete man bei einer Negativsumme von etwa 90.000 Euro. Die Kommunalaufsicht schlug deshalb die Erhöhungen von Grundsteuer B und Gewerbesteuer vor. „Wir werden trotz dessen mit einem Negativwert von Minus 43.000 Euro einen genehmigten Haushalt bekommen“, erklärte Ortsbürgermeister Nader Samadi Tehrani. Stimme der Rat dem nicht zu, drohe im Rahmen einer Ersatzvornahme durch das Land eine Erhöhung der Grundsteuer B auf sogar 692 Prozent, um eine positive Haushaltsbilanz zu erlangen.
Problem: Gewerbesteuer-Einnahmen nicht stabil
Während Tehranis Wählergruppe der entsprechenden Vorlage zustimmte, gab es Einwände seitens der SPD-Fraktion, vorgetragen vom früheren Ortsbürgermeister Gerald Bosch. Nicht nur die Bürger sollten in die Pflicht genommen werden, sondern auch das Gewerbe, forderte er. Und die Gewerbesteuer in Hauptstuhl sei seit 2020 nicht mehr erhöht worden. Im Raum stand von nun an eine Gewerbesteuererhöhung auf 425 plus 1.
Tehrani erwiderte: „Die 601 Prozent Grundsteuer B sind nicht diskutabel.“ Das habe sich aus einem Gespräch mit Peter Keller, dem leitenden staatlichen Regierungsdirektor im Kreis Kaiserslautern, ergeben. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer um nun 25 Prozentpunkte bringe Hauptstuhl zwar Einnahmen in Höhe von 25.000 Euro. Weil diese aber nicht stabil seien, würde die Kommunalaufsicht sie nicht in den Haushalt einberechnen. Die Grundsteuer akzeptiere sie, weil diese stabil sei.
Reaktion der Kommunalaufsicht ungewiss
Fabian Fuchs (CDU) entgegnete: „Das ist mir nicht nachvollziehbar.“ Bosch betonte, dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer mehr Geld einbringe als die vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer. Unverständnis äußerte er auch dahingehend, dass sich Keller weigere, zur Klärung der offenen Haushaltsfragen an einer Ratssitzung in Hauptstuhl teilzunehmen. Die Ortsgemeinden würden gegeißelt. „Ich weigere mich, wie im Vorjahr, diesen Hebesatz auf 601 Prozentpunkte anzupassen. Ich könnte mir vorstellen – und das ist schon extrem –, dass wir uns bei 585 Hebesatzprozentpunkten plus 1 und bei der Gewerbesteuer mit 425 Prozentpunkten plus 1 einpendeln“, schlug Bosch vor. Das sei wichtig, um sich zu wehren. Auch für die Bürger in Hauptstuhl, die sich eine höhere Grundsteuer nicht leisten könnten.
Über die Reaktion der Kommunalaufsicht auf den von Bosch initiierten Hauptstuhler Weg könne man nur spekulieren, räumte Birgit Baum vom Fachbereich Finanzen der Verbandsgemeinde Landstuhl ein. Baum warnte aber: „Ich erwarte nicht, dass die Kommunalaufsicht darauf eingeht.“ Die vier oder sechs Wochen, um die sich die Entscheidungen um den Haushalt nun verzögerten, sollte man sich geben, antwortete Bosch.
Tehrani: „Hoffen wir, dass es gut geht“
Der ursprünglich vorgelegte Haushaltsplan mit einer Grundsteuererhöhung auf 600 plus 1 wurde mit den Stimmen der CDU, der SPD und der nun fraktionslosen Natalia Stephan mit zehn Stimmen abgelehnt – bei sechs Ja-Stimmen aus der Wählergruppe, inklusive Ortsbürgermeister. Im exakt umgekehrten Stimmverhalten wurde beschlossen, der Aufsichtsbehörde einen Haushaltsplan vorzulegen, der bei der Grundsteuer 585 plus 1 und bei der Gewerbesteuer 425 plus 1 fordert. „Hoffen wir, dass es gut geht“, quittierte Tehrani die Entscheidung der Räte.
