Kreis Kaiserslautern „Schmu“ im Lärmaktionsplan
Die neue Fassung des Lärmaktionsplans hat der Verbandsgemeinderat Landstuhl in seiner Sitzung am Mittwochabend einstimmig abgesegnet. Dabei wurde viel Kritik an der fehlenden Umsetzung der Maßnahmen laut, die bereits im Jahr 2015 im Lärmaktionsplan angedacht waren. Für die Umsetzung ist nicht die Verbandsgemeinde zuständig, sondern hauptsächlich das Land.
„Wir haben kein Verständnis dafür, dass da keine Maßnahmen getroffen werden“, machte Bürgermeister Peter Degenhardt (CDU) gleich zu Beginn der Sitzung seinem Unmut über die Untätigkeit des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Luft. Denn die Verbandsgemeinde ist zwar verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen – eine erste Fassung wurde bereits im Mai 2015 beschlossen –, für die Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen ist jedoch der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig – gerade bei den besonders betroffenen Straßen ist das das Land. Getan habe sich bisher nichts. In den kommenden Wochen stehe daher ein Gespräch mit Vertretern des LBM an. Den Entwurf zum Lärmaktionsplan stellte Sandra Strünke-Banz vom mit der Ausarbeitung beauftragten Ingenieurbüro GSB GbR aus Sankt Wendel vor. Sogenannte Lärm-Hotspots, also Bereiche in denen dringender Handlungsbedarf besteht, seien vor allem die Ortsdurchfahrt Kindsbach, aber auch die Saarbrücker Straße in Landstuhl. Zur Lärmminderung werden hier Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 vorgeschlagen. Auch Fahrbahnsanierungen mit lärmarmen Belägen sind angedacht. All das liegt bei den Landesstraßen allerdings in der Zuständigkeit des LBM. An weiteren Maßnahmen ist unter anderem eine Verkehrslenkung des Zulieferverkehrs zum Gewerbegebiet West in Landstuhl vorgesehen. Schon bei der dafür notwendigen Autobahnbeschilderung habe die VG nichts machen dürfen, betonte Degenhardt, dass die Kommune durchaus bereits handeln wollte, aber immer wieder vom jeweiligen Straßenbaulastträger ausgebremst wurde. Laut Lärmaktionsplan gibt es nun weitaus weniger von hoher Lärmbelastung betroffene Personen. Das bezeichnete Strünke-Banz als „Schmu“. Denn obwohl das Lärmproblem in Kaiser-, Ludwig-, Weiher- und Hauptstraße in Landstuhl noch genauso bestehe wie schon 2015, seien diese Straßen nun bei der Lärmkartierung herausgefallen, weil sie nicht mehr als klassifizierte Straßen gelten. Die Beratung über das weitere Vorgehen beim Ausbau des Breitband-Netzes innerhalb der VG stellte der Rat bis zur nächsten Sitzung zurück, da vorher noch weitere Gespräche zwischen dem federführenden Landkreis und der ausführenden Firma anstehen. Degenhardt machte jedoch bereits deutlich, dass er die günstigere, bisherige Variante des Glasfaserausbaus nur bis zum jeweiligen Verteiler bevorzugt. Ein Glasfaserausbau bis zum Haus würde die VG mehr als das Doppelte kosten. Was die Schulen betrifft, betonte Degenhardt, dass diese auf jeden Fall direkt ans Glasfasernetz angeschlossen und somit schnellstmögliche Internet-Geschwindigkeit erhalten sollen. Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass aus „Gründen der Transparenz und demokratischer Mitwirkung“ die Verleihung des Sozialpreises der Verbandsgemeinde nicht mehr nur Sache der Verwaltungsspitze sein sollte. Daher hat sie den Antrag gestellt, dass dessen Vergabe zukünftig im Hauptausschuss beraten und beschlossen werden soll. Dem Kompromissvorschlag Degenhardts, über die Preisverleihung jeweils in einer Besprechung mit Bürgermeister, Beigeordneten und den drei Fraktionsvorsitzenden zu entscheiden, stimmten die SPD-Fraktion sowie der Rat geschlossen zu. Einen gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der FWG-Fraktion zum Anschluss an die Resolution des Kreistages zum Kerosinablass über der Westpfalz (wir berichteten mehrfach) unterstützten auch die Sozialdemokraten. Michael Müller hob für die FWG dabei hervor, dass der Kerosinablass dem Tourismus in der Region schade. Für die weitere Kanalsanierung in der Verbandsgemeinde Landstuhl hat der Rat einstimmig einen Rahmenvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Dieringer und Scheidel beschlossen. Kostenpunkt: 1,039 Millionen Euro. Jeweils einstimmig segnete der Rat die Jahresrechnungen 2015 und 2016 des Wasserwerks ab. Hier stehen 217.000 und 208.000 Euro Gewinn zu Buche. Das Kanalwerk weist für das Jahr 2015 ein Plus von 510.000 Euro aus. 2016 wird ein positives Ergebnis von 333.000 Euro verzeichnet. Gleichstellungsbeauftragte Brigitte Wilhelm sowie ihre Stellvertreterin, Heidi Künstler, bleiben zumindest bis zur Fusion mit der VG Kaiserslautern-Süd am 30. Juni 2019 weiter in ihren jetzigen Funktionen tätig. Das hat der Rat einstimmig beschlossen. Info Die Ergebnisse der Lärmkartierung können im Internet auf www.umgebungslaerm.rlp.de/laermkarten eingesehen werden.