Kreis Kaiserslautern
Schäfer: Keine Belastung von Mensch und Natur durch Kerosinablass
Schon die Studien durch den TÜV Rheinland aus dem Jahr 1993 und die brandenburgische Landesregierung aus dem Jahr 2004 seien zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl die den Erdboden erreichende Treibstoffmenge und -konzentration als auch die Auswirkungen auf Flora, Fauna, Oberflächengewässer und Grundwasserkörper zu vernachlässigen seien. Die von der Bundesregierung über das Umweltbundesamt beauftragte Studie, deren Ergebnisse seit Dezember 2020 unter dem Titel „Wissenschaftliche Kenntnisse zum Treibstoffschnellablass: Datenauswertung und numerische Berechnungen“ vorliegen, habe „keine kritischen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt“ ergeben. „Aufgrund der großen Höhe von 1800 Metern Mindestflughöhe und großen Geschwindigkeit von mindestens 450 Stundenkilometern werden abgelassene Flüssigkeiten nicht nur verwirbelt, sondern verdunsten sogar.“ Das Umweltbundesamt komme zu dem Schluss: „Die Modellierungen der am Boden ankommenden Kerosinrückstände und die umwelttoxikologischen Untersuchungen (...) ergaben nach derzeitigem Wissensstand keine kritischen Umweltauswirkungen von Treibstoffschnellablässen auf Boden, Grundwasser, Luft und menschliche Gesundheit.“
Diese „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ seien öffentlich zugänglich, so Schäfer weiter: „Darauf habe ich in der emotionalisierten Debatte zum Kerosinablass über der Pfalz stets hingewiesen.“
Keine festgelegten Lufträume für Treibstoffablässe
Parallel habe die CDU politisch Schritte zur besseren Aufklärung unternommen: „Fuel Dumping“ sei ein meldepflichtiges Ereignis. Die individuelle Nachprüfung der Notwendigkeit jedes einzelnen Treibstoffschnellablasses sei bislang nicht vorgesehen. Schäfer: „Es ist fraglich, ob ein derartiges Vorgehen mit Hinblick auf die personellen Kapazitäten der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung möglich wäre.“
Ferner betont die CDU-Abgeordnete, dass es keine festgelegten Lufträume für Treibstoffablässe gebe. „Bei der Identifizierung eines Luftraums für einen Treibstoffschnellablass handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die die zuständige Flugverkehrskontrolle in Zusammenarbeit mit dem Piloten und in Abhängigkeit der Dringlichkeit fällt.“ Notsituationen, die einen Kerosinablass erforderlich machten, träten in der Regel kurze Zeit nach dem Start auf. „Eine räumliche Nähe zum Ausgangsflughafen ist daher in den meisten Fällen gegeben.“ Die beteiligten Akteure seien angehalten, sich nach den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu richten, gemäß derer Treibstoffschnellablässe möglichst abseits großer Städte und in Lufträumen mit geringer Flugverkehrsdichte erfolgen sollten. „Kerosin ist für Fluggesellschaften sehr teuer und wird nicht absichtlich abgelassen, sondern nur in Notsituationen“, betont Anita Schäfer.
Regelmäßig auf Fluglärm-Belastungen hingewiesen
In puncto Fluglärm habe sie sich „regelmäßig“ an das Bundesministerium der Verteidigung und die örtlichen Stellen gewandt, um auf die Belastungen durch Fluglärm im Bereich der TRA Lauter hinzuweisen. Der Bundesregierung seien die Belastungen in der Region bewusst und es werde an Lösungen gearbeitet, unterstreicht sie. „Aufgrund der Absicht, den Flugbetrieb zwischen den Übungslufträumen Deutschlands innerhalb der TRA Lauter noch besser zu verteilen, führte das Bundesministerium für Verteidigung zwei nationale Workshops durch. In diesen wurden weitere Möglichkeiten zur Steuerung des militärischen Flugbetriebs erörtert.“ Dies sei auch mit Vertretern der US-Air Forces in Europe (USAFE) abgestimmt worden. „Hierbei wurde etwa die Fortsetzung von temporären Verlegungen der F-16 aus Spangdahlem besprochen, die 2020 bereits zur Verringerung der Lärmemissionen in der Region beigetragen haben.“ Zu berücksichtigen sei dabei allerdings, dass „diese Maßnahmen auch unter dem Gesichtspunkt der Effizienz der Ausbildung und des Erhaltes der Einsatzbereitschaft betrachtet werden müssen.“


