Kreis Kaiserslautern Rat für die Variante Teilfläche

Geht es nach dem Willen der Ratsmitglieder in Niederkirchen, so soll die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg einen Teilflächennutzungsplan im Bezug auf die Windenergie für den gesamten VG-Bereich aufstellen. Dies beschloss der Rat am Donnerstagabend mit 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Ortsbürgermeister Marco Schuster (SPD) informierte über die Möglichkeiten, wie die Verbandsgemeinde vorgehen könne. Der größte Schritt sei schon jetzt die Aufstellung einen Gesamtflächennutzungsplanes, der aufgrund des Fusionsgesetzes aber erst im Jahr 2017 in Angriff genommen werden muss. SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Stiller hielt einen Teilflächennutzungsplan beschränkt auf die Windenergie für die beste Lösung im Interesse der Gemeinde Niederkirchen. Die FWG schloss sich an. Elf bereits bestehende Windenergieanlagen seien ausreichend. Der Teilflächennutzungsplan sei aufzustellen, um den Bau weiterer Windräder auszuschließen. CDU-Fraktionsvorsitzender Bernhard Preis warnte davor, „scheibchenweise“ vorzugehen. „Wir haben erstmal genug“, so Preis. Keinen Zugzwang sah Günter Geib (FWG), zumal der Gesamtflächennutzungsplan in spätestens drei Jahren sowieso anstehe.. Für den Bereich der bisherigen Verbandsgemeinde Otterberg seien die Verhältnisse geordnet. Mit zwölf Stimmen bei drei Enthaltungen beschloss der Rat die Erhöhung des Beitrages für die Unterhaltung der Wirtschaftswege um zwei Euro auf 13 Euro. Die Realsteuern waren für dieses Jahr den Nivellierungssätzen des Landes angepasst worden. SPD , FWG und CDU sprachen sich gegen eine weitere Erhöhung aus. Der Ortsvorsteher von Niederkirchen erhält künftig auch 50 Prozent (bisher 20 Prozent) der Aufwandsentschädigung eines Ortsbürgermeisters. Er wird damit den Kollegen in weiteren Ortsbezirken gleichgestellt. Einstimmig beschloss der Rat die Hauptsatzung mit diesen Festlegungen. Gesondert wurde festgeschrieben, dass den Ortsvorstehern von Morbach und Wörsbach das Dorfgemeinschaftshaus und der Friedhof unterstehen. In Heimkirchen sind dies neben dem Dorfgemeinschaftshaus und dem Friedhof noch die Grillhütte. Dem Ortsvorsteher von Niederkirchen obliegen die Friedhöfe und die Westpfalzhalle. (llw)

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